Verfassungsschutz lehnt AfD-Antrag auf Gutachten-Einsicht ab

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Deutschland,

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verweigert nach Angaben von AfD-Chef Jörg Meuthen der Partei die Einsicht in das Gutachten, aufgrund dessen die Partei vom BfV als «Prüffall» eingestuft wurde.

Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz vom Verwaltungsgericht Köln verbieten lassen, sie öffentlich einen «Prüffall» zu nennen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz vom Verwaltungsgericht Köln verbieten lassen, sie öffentlich einen «Prüffall» zu nennen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gutachten war im Netz vom Blog «netzpolitik.org» veröffentlicht worden.

Ein AfD-Antrag auf Gutachteneinsicht sei abgelehnt worden, teilte Meuthen am Donnerstag mit. «Uns Betroffenen wird mit Hinweis auf die formale Rechtslage der Einblick in das umstrittene Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD verweigert.» Das BfV wollte das auf Anfrage nicht kommentieren.

Das Gutachten war im Netz vom Blog «netzpolitik.org» veröffentlicht worden. In ihm werden Äusserungen und Kontakte führender AfD-Politiker analysiert. Das BfV kündigte ausserdem an, dass es den rechtsnationalen «Flügel» der AfD und die Junge Alternative als «Verdachtsfall» einstuft.

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln ist bei einem Prüffall aber grundsätzlich nicht erlaubt.

In rund drei Wochen will das Kölner Verwaltungsgericht über den Eilantrag der AfD gegen das BfV entscheiden, mit dem die Partei der Behörde verbieten lassen will, sie öffentlich einen «Prüffall» zu nennen. Der Verfassungsschutz habe nun eine Woche Zeit für eine Stellungnahme, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Die zuständige Kammer gehe von einer Entscheidung in etwa drei Wochen aus.

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