US-Drohnen via Ramstein: Verfassungsbeschwerde erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Deutschlands Verantwortung gegenüber Ausländern.

Deutschland kann laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter bestimmten Voraussetzungen eine Schutzpflicht gegenüber Menschen im Ausland haben. Es müsse unter anderem einen hinreichenden Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland geben, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe.
Zweitens müsse eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts vorliegen.
Mit Blick auf US-Drohneneinsätzen, die technisch über die Air Base Ramstein im Südwesten Deutschlands gesteuert werden, sah der Zweite Senat die Voraussetzungen nicht als erfüllt an. Eine Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. (Az. 2 BvR 508/21)
Jemenitischer Fall: Ein Jahrzehnt juristischer Kampf
Die Beschwerdeführer sind zwei jemenitische Staatsangehörige, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz in ihrer Heimat getötet wurden. Der Fall beschäftigt die deutsche Justiz seit mehr als zehn Jahren.
Wegen der für die Einsätze bedeutenden Rolle der Militärbasis im Bundesland Rheinland-Pfalz sehen die Kläger auch die Bundesregierung in der Verantwortung.
Die US-amerikanischen Streitkräfte hatten das deutsche Verteidigungsministerium 2010 informiert, dass auf dem Gelände in Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland gebaut werde. Das Ministerium sah nach Gerichtsangaben keine Bedenken.