Die Glocken einer Kirche im hessischen Usingen-Merzhausen dürfen laut Gerichtsurteil auch weiterhin läuten.
Johanneskirche in Stuttgart
Johanneskirche in Stuttgart - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Anwohnerin hat keinen Anspruch auf Unterlassen.
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Eine unmittelbar in der Nähe wohnende Nachbarin hat keinen Anspruch auf Unterlassen, wie das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main am Montag mitteilte. Das Gericht verwies unter anderem darauf, dass die Glocken nur für maximal fünf bis zehn Minuten läuteten. (Az.: 4 K 3268/20.F)

Eine Anwohnerin hatte gegen das sonntägliche Glockengeläut um acht Uhr morgens und das weitere ein bis sechsmal im Jahr stattfindende Geläut anlässlich von Musikkonzerten geklagt. Damit scheiterte sie jedoch vor Gericht. Das Glockenläuten sonntags habe einen sakralen Charakter, urteilten die Richter. Gleiches gelte für die Konzerte, weil dort Kirchenmusik geboten werde und liturgische Elemente wie Gebete enthalten seien.

Zudem würden durch die Glocken keine Lärmgrenzwerte überschritten. Das Glockengeläut sei daher keine erhebliche Belästigung und hinzunehmen. Da die Klägerin 2001 in die Nähe der Kirche zog, die seit den 50er Jahren die Glocken läuten lässt, hätte sie sich auf häufigeres Glockenläuten einstellen müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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