Urteil gegen früheren Eternit-Unternehmer Schmidheiny bestätigt

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Italien,

Eternit-Unternehmer Stephan Schmidheiny wird von italienischem Gericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Eternit
Angehörige von Asbestopfern während einer Anhörung des zweiten Prozesses im Fall Eternit in Italien im Jahr 2015. EPA/ALESSANDRO DI MARCO - Keystone

Das Appellationsgericht in Neapel (I) hat eine Verurteilung des früheren Eternit-Unternehmers Stephan Schmidheiny bestätigt. Die Richter anerkannten wie bereits die erste Instanz auf fahrlässige Tötung. Schmidheiny kündigte Berufung an.

Bei einem der laufenden Eternit-Verfahren ging es um den asbestbedingten Todesfall eines ehemaligen Arbeiters in der Fabrik in Napoli Bagnoli. Schmidheiny wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, wie seine Sprecherin am Mittwoch mitteilte.

Die Verteidigung von Schmidheiny werde gegen «diese ungerechtfertigte Verurteilung» Rekurs beim obersten italienischen Gericht einlegen, hiess es weiter.

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