Urteil: Erzbistum Köln haftet nicht für Missbrauchspriester
Ein Gericht in Deutschland weist die Klage einer Missbrauchs-Betroffenen gegen das Erzbistum Köln ab.

Ein deutsches Gericht hat eine Klage einer Missbrauchs-Betroffenen auf 830'000 Euro Schmerzensgeld gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die heute 58 Jahre alte Frau war als Kind von einem Priester über Jahre schwer sexuell missbraucht worden. Der Priester wurde 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.
Nach der Entscheidung des Landgerichts Köln kann das Erzbistum dafür aber nicht haftbar gemacht werden. Der Priester habe «mehr oder weniger als Privatperson» gehandelt und nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes, hiess es in der Urteilsbegründung. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Erzbistums.
Betroffene entsetzt über Gerichtsentscheidung
Matthias Katsch von der Betroffenen-Initiative «Eckiger Tisch» zeigte sich nach der Verkündigung der Gerichtsentscheidung «entsetzt». «Dieses Urteil ist ein Schlag für alle Betroffenen, die ihre Hoffnungen in den Rechtsstaat gesetzt haben», sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Das Urteil zeuge von völliger Unkenntnis davon, wie umfassend die katholische Kirche das Priesteramt verstehe – oder aber es zeuge von «Voreingenommenheit für diese alte, ehrwürdige Institution hier in Köln». Er sei «ziemlich sauer über diese Argumentation und auch über die Kaltschnäuzigkeit in der Begründung», so Katsch.