Urteil: Bierwürze gehört nicht in den Glühwein

    AFP
    AFP

    Deutschland,

    Weinhaltige Getränke mit Bockbierwürze dürfen nicht als Glühwein bezeichnet werden.

    Glühweintrinken auf dem Weihnachtsmarkt
    Glühweintrinken auf dem Weihnachtsmarkt - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Weinkellerei klagt erfolgreich gegen Brauerei.

    Dadurch werde der Begriff Wein verwässert, erklärte das Landgericht München I am Montag. Verbraucher würden über einen höheren Wasseranteil getäuscht und so in die Irre geführt. Wenn nämlich Bockbierwürze in das Getränk gegeben werde, steige der Wassergehalt um zwei Prozent und sei zu hoch für Glühwein.

    Dieser dürfe laut europäischer Verordnung nur Wein, Süssungsmittel und Gewürz enthalten. Ein Önologe erklärte aber dem Gericht laut Mitteilung in der Verhandlung, dass Bockbierwürze kein Gewürz sei – sondern eine Flüssigkeit, die ein Gewürz empfange.

    Das Gericht erklärte, dass der Wassergehalt in Glühwein strengen Vorgaben unterliege. Daran habe sich die Brauerei nicht gehalten, die das weinhaltige Getränk verkaufte. Die Klage einer Weinkellerei hatte damit Erfolg.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    a
    1'014 Interaktionen
    Chaos in Frankreich
    David Annaheim
    11 Interaktionen
    Nur wenige können

    MEHR IN NEWS

    McDonald's
    1 Interaktionen
    Genf
    Zürich
    Mailand
    2 Interaktionen
    Chaos auch in Italien

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    Friedrich Merz
    10 Interaktionen
    Berlin
    6 Interaktionen
    Leipzig
    Bundesliga
    Muheim-Hammer
    Putin
    51 Interaktionen
    Berlin