Urteil: Bierwürze gehört nicht in den Glühwein

AFP
AFP

Deutschland,

Weinhaltige Getränke mit Bockbierwürze dürfen nicht als Glühwein bezeichnet werden.

Glühweintrinken auf dem Weihnachtsmarkt
Glühweintrinken auf dem Weihnachtsmarkt - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Weinkellerei klagt erfolgreich gegen Brauerei.

Dadurch werde der Begriff Wein verwässert, erklärte das Landgericht München I am Montag. Verbraucher würden über einen höheren Wasseranteil getäuscht und so in die Irre geführt. Wenn nämlich Bockbierwürze in das Getränk gegeben werde, steige der Wassergehalt um zwei Prozent und sei zu hoch für Glühwein.

Dieser dürfe laut europäischer Verordnung nur Wein, Süssungsmittel und Gewürz enthalten. Ein Önologe erklärte aber dem Gericht laut Mitteilung in der Verhandlung, dass Bockbierwürze kein Gewürz sei – sondern eine Flüssigkeit, die ein Gewürz empfange.

Das Gericht erklärte, dass der Wassergehalt in Glühwein strengen Vorgaben unterliege. Daran habe sich die Brauerei nicht gehalten, die das weinhaltige Getränk verkaufte. Die Klage einer Weinkellerei hatte damit Erfolg.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

a
Crans-Montana
a
Crans-Montana

MEHR IN NEWS

oeuvray kolumne
6 Interaktionen
Narzissmus-Expertin
a
2 Interaktionen
Geldsorgen
a
2 Interaktionen
Endlich schneit's
a
7 Interaktionen
Für Patrouillen

MEHR AUS DEUTSCHLAND

8 Interaktionen
Wildberg
2 Interaktionen
Berlin
Notartzt
20 Interaktionen
In deutscher Beiz
21 Interaktionen
Berlin