Urteil: Ärztliches Aufklärungsgespräch erst kurz vor Operation ist zu spät

AFP
AFP

Deutschland,

Ein ärztliches Aufklärungsgespräch, das erst am Tag der Operation oder gar während der Vorbereitungen zum Eingriff geführt wird, ist zu spät.

Operationssaal in einem Krankenhaus in Frankreich
Operationssaal in einem Krankenhaus in Frankreich - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Patienten muss genügend Bedenkzeit eingeräumt werden.

Dem Patienten müsse für die Entscheidung genügend Bedenkzeit eingeräumt werden, urteilte das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal laut Mitteilung vom Mittwoch. Nur dann ist seine Einwilligung für den Eingriff wirksam. (Az. 4 O 147/21)

Das Gericht sprach einer Frau aus Baden-Württemberg ein Schmerzensgeld in Höhe von 10'000 Euro zu. Sie litt unter mehreren Augenbeschwerden. In einer Augenarztpraxis wurde ihr in einem Auge eine Linse mit mehreren Sehstärken eingesetzt. Kurze Zeit nach der Operation verschlechterte sich ihre Sehfähigkeit wesentlich auf 25 Prozent.

Die Operation hätte nicht stattfinden dürfen, urteilten die Richter. Die Patientin wurde nicht rechtzeitig und ausreichend über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt. Nach Angaben des Arztes fand das Gespräch etwa eine halbe Stunde vor dem Eingriff bei einer vorbereitenden Untersuchung statt.

Das reicht nach Ansicht der Richter jedoch nicht aus, um Patienten eine freie Entscheidung für oder gegen einen Eingriff ohne Zeitdruck zu ermöglichen. Gegen das Urteil können beide Seiten Berufung vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken einlegen.

Mehr zum Thema:

Weiterlesen

Brot
41 Interaktionen
6 % des Einkommens
Palästina-Demo Bern
427 Interaktionen
Demonstration in Bern

MEHR IN NEWS

Genossenschaft Olma Messen St.Gallen
2 Interaktionen
St. Gallen
Ampelblitzer
1 Interaktionen
Grün oder Rot?
144
Müntschemier BE
Schaffhauser Polizeiwagen
Schaffhausen

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Oliver Blume
Vorzeitig
Blaulicht
Deutschland
Pharma
1 Interaktionen
Pharmazölle