Gericht

UN-Gericht: Versäumnisse beim Klimaschutz völkerrechtswidrig

Keystone-SDA
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Niederlande,

Diejenigen Staaten, die ihre Klimaschutz-Verpflichtungen nicht erfüllen, könnten laut UN-Gericht rechtlich belangt werden.

IGH
Die Stellungnahme des IGH kann Einfluss auf Klima-Prozesse weltweit haben. - dpa

Wenn Staaten Klimaschutz-Verpflichtungen aus internationalen Abkommen verletzen, könnten sie dem höchsten UN-Gericht zufolge unter bestimmten Umständen dafür rechtlich belangt werden. Länder, die keine oder nur unzureichende Massnahmen zum Schutz des Planeten vor dem Klimawandel ergreifen, verstossen gegen das Völkerrecht, erklärte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag.

«Das Versäumnis eines Staates, geeignete Massnahmen zum Schutz des Klimasystems zu ergreifen, kann eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen», sagte Gerichtspräsident Yuji Iwasawa bei der Verlesung des von der UN-Vollversammlung in Auftrag gegeben Gutachtens im Haager Friedenspalast.

Die Stellungnahme des IGH ist zwar nicht rechtsverbindlich, kann aber nach Einschätzung von Völkerrechtsexperten Einfluss auf Klima-Prozesse weltweit haben. Das Gutachten gilt als historisch.

Wiedergutmachung: Ein komplexes Unterfangen

In dem Verfahren hatten kleine Inselstaaten und Entwicklungsländer das höchste UN-Gericht aufgefordert, Klimaschutz als völkerrechtliche Pflicht festzuschreiben. Für diese Staaten gehe es um das Überleben, machten Vertreter der Organisation für afrikanische, karibische und pazifische Staaten in dem bisher umfangreichsten Verfahren vor dem IGH geltend.

Zu Forderungen nach Wiedergutmachungsleistungen von Staaten, die grosse Mengen an Treibhausgasen ausstossen und dabei nicht genug zur Bekämpfung des Klimawandels tun, erklärte der IGH, darüber könne nur von Fall zu Fall konkret entschieden werden.

Wiedergutmachungen könnten etwa darin bestehen, dass entstandene Schäden an der Infrastruktur eines betroffenen Landes behoben werden, sofern dies möglich ist. Das Gericht machte aber auch klar, dass sich entsprechende Verfahren sehr kompliziert gestalten könnten.

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Kommentare

User #2841 (nicht angemeldet)

Wurde Greta verurteilt? Oder darf man nun Handys ins Meer werfen?

User #2992 (nicht angemeldet)

Zuerst gilt unsere Bundesverfassung und die sagt, dass der Bund den Menschen und seine Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen schützen muß. Kurz: Windkraftanlagen sind nach Gesetz genau so illegal wie der Klimawandel. Wird noch lustig werden in den Getichtssälen.

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