Übernahme von Saturn und Mediamarkt von Kartellamt erlaubt
Saturn und MediaMarkt dürfen durch den chinesischen Konzern JD übernommen werden. Das bestätigt nun das deutsche Kartellamt.

Das deutsche Bundeskartellamt hat die Übernahme des Elektronikhändlers Ceconomy durch JD.com genehmigt. Ceconomy betreibt die Marken MediaMarkt und Saturn, wie «Deutschlandfunk» meldet.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte: «JD.com ist bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv.»
Deshalb gebe es keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, berichtet das «ZDF». JD.com ist Chinas grösster Einzelhändler und vor allem im Onlinehandel und der E-Commerce-Logistik tätig, schreibt die «Tagesschau».
Wettbewerb wird geprüft, nicht Sicherheit
Europaweit ist die Gruppe bisher nur mit Onlineshops wie joybuy präsent, informiert das «Handelsblatt».
Die Prüfung der wettbewerblichen Auswirkungen lag beim Kartellamt. Sicherheitspolitische Aspekte untersucht das Bundeswirtschaftsministerium, so das «ZDF».
Filialen in ganz Europa betroffen
Ceconomy betreibt deutschlandweit knapp 400 Saturn-Filialen und weitere mehr als 1'000 Märkte in elf Ländern. Der Düsseldorfer Konzern erwirtschaftete 2023/24 einen Umsatz von 22,4 Milliarden Euro, berichtet das «Handelsblatt».
Die Übernahme wurde bereits im Juli mit einer Investitionsvereinbarung eingeleitet. JD.com will die beiden Märkte digital stärken, heisst es in Branchenkreisen laut der «Bild».
Zukunft von Saturn und MediaMarkt
JD.com sichert den Fortbestand der Marken Saturn und MediaMarkt zu. Die Filialnetze sollen erhalten bleiben, allerdings werden die Saturn-Märkte in Mediamärkte umgewandelt, meldet «GamesWirtschaft».

Der chinesische Konzern bringt digitale Kompetenz und Logistikstärke mit. Experten erwarten, dass die Märkte künftig mehr Onlineangebote und bessere Lieferketten erhält, wie die «Bild» informiert.
Das Bundeswirtschaftsministerium kann die Übernahme aus Sicherheitsgründen noch untersagen. Zudem könnte die EU-Kommission in den Entscheid eingebunden werden, berichtet «GamesWirtschaft».