Türkei wegen U-Haft zweier Journalisten verurteilt

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Frankreich,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei verurteilt. Zwei Journalisten sind unrechtmässig in Untersuchungshaft.

berset
Blick in den EGMR. Das Gericht hinterfragt Österreichs Lagebewertung für Syrien. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EGMR in Strassburg hat die Türkei verurteilt.
  • Zwei Journalisten sitzen unrechtmässig in Untersuchungshaft.
  • Zudem habe die Türkei die Meinungsfreiheit der Journalisten verletzt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der unrechtmässigen Untersuchungshaft zweier prominenter Journalisten verurteilt. Die Türkei habe rechtswidrig gehandelt, als sie Sahin Alpay und Mehmet Altan in Gefangenschaft behielt, obwohl das Oberste Gericht ihre Freilassung angeordnet hatte, urteilten die Strassburger Richter am Dienstag.

Damit haben türkische Journalisten, die nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 verhaftet worden waren, zum ersten Mal erfolgreich vor dem Strassburger Gericht geklagt, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Meinungsfreiheit verletzt

Das Gericht urteilte ausserdem, dass die Türkei mit der Strafverfolgung der Journalisten deren Meinungsfreiheit verletzt habe. Kritik an der Regierung dürfe nicht als Terrorunterstützung geahndet werden, hiess es.

Alpay, ehemaliger Mitarbeiter der inzwischen geschlossenen regierungskritischen Zeitung «Zaman», ist mittlerweile aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt worden. Altan, der ein politisches Diskussionsprogramm geleitet hatte, sitzt weiter im Gefängnis. Seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 geht die Türkei hart gegen mutmassliche Umstürzler vor.

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