Der Bundesgerichtshof hat einen Syrer wegen eines Angriffs auf einen Deutschen in Chemnitz (D) zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Urteil
Blumen liegen an einer Gedenkplatte für den getöteten Daniel H. in Chemnitz. Das Urteil zum tödlichen Messerangriff von Chemnitz im August 2018 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision des Angeklagten verworfen, wie der BGH am Freitag mitteilte. Das Landgericht Chemnitz hatte 2019 einen Syrer wegen des tödlichen Angriffs auf einen 35-jährigen Deutschen zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Syrer wurde vom Bundesgerichtshof zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
  • Dieses hatte die Revision des Angeklagten verworfen.
  • Der Syrer hatte vor 20 Monaten einen tödlichen Messerangriff in Chemnitz verübt.

Gut 20 Monate nach dem tödlichen Messerangriff von Chemnitz (D) ist das Urteil nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen, wie das Gericht am Freitag in Leipzig mitteilte.

Wegen des Angriffs auf einen 35-jährigen Deutschen hatte das Landgericht Chemnitz einen Syrer für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt. Es erkannte auf Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Der Bundesgerichtshof schloss sich diesem Urteil nun an.

Fall sorgte international für Aufsehen

Der Fall hatte im August 2018 auch international für Aufsehen gesorgt. Nach dem Tod des Deutschen am Rande des Stadtfestes gab es rassistisch motivierte Übergriffen gegeben. Diese warfen noch mehr als das Verbrechen selbst ein Schlaglicht auf Chemnitz.

Der Angeklagte Alaa S. bestritt in Vernehmungen, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Während des fünfmonatigen Prozesses schwieg er dann.

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Ein Polizeifahrzeug fährt vor dem Rathaus über den Chemnitzer Markt. Das Urteil zum tödlichen Messerangriff von Chemnitz im August 2018 ist rechtskräftig. - dpa

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts kam jedoch zum Schluss, dass er gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den deutschen Staatsbürger Daniel H. erstochen hat. «Es besteht kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten», hatte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger damals erklärt. Nach dem mutmasslichen Mittäter wird weiterhin gefahndet.

Urteil ist frei von Rechtsfehlern

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied nun: «Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.» Die Beweiswürdigung zu der zentralen Frage, ob der Angeklagte der Täter war, sei frei von Rechtsfehlern. Die Ausführungen des Landgerichts dazu seien weder lückenhaft noch unklar oder widersprüchlich.

Verteidigerin Ricarda Lang hatte der Kammer Befangenheit vorgeworfen. Das Gericht sei «nicht unbeeinflusst» von den politischen Verhältnissen in Chemnitz gewesen. Der Bundesgerichtshof kam nun aber zum Schluss, dass sich das Landgericht auf eine Vielzahl von ineinandergreifenden Zeugenaussagen gestützt habe.

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