Tochter mit Stromstössen und Hundebox misshandelt?

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    Deutschland,

    Eine Sechsjährige soll in der Nähe von Hannover Opfer körperlicher und seelischer Gewalt geworden sein. Musste das Kind zur Strafe ein Elektrohalsband für Hunde tragen? Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen kommt die 44-jährige Mutter vor Gericht.

    Vor dem Landgericht in Hannover muss sich eine 44-Jährige wegen der Misshandlung ihrer Tochter verantworten. Foto: Hauke-Christian Dittrich
    Vor dem Landgericht in Hannover muss sich eine 44-Jährige wegen der Misshandlung ihrer Tochter verantworten. Foto: Hauke-Christian Dittrich - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Weil sie ihre kleine Tochter in eine Hundebox gesperrt und mit einem Elektrohalsband gequält haben soll, muss sich eine 44-Jährige aus Burgwedel von Montag an vor dem Landgericht Hannover verantworten.

    Die Frau soll zwischen August 2016 und September 2017 ihr Kind mehrmals körperlich misshandelt haben, um vermeintlich fehlerhaftes Verhalten der damals Sechs- beziehungsweise Siebenjährigen zu sanktionieren, wie das Gericht mitteilte. Unter anderem wirft die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vor, die Tochter in der gemeinsamen Wohnung über Nacht in die verschlossene Transportbox für Hunde eingesperrt zu haben. (Az.: 31 KLs 6/19)

    Darüber hinaus habe die Frau das Mädchen gezwungen, ein elektrisches Hundehalsband zu tragen. Diese sogenannten Erziehungshalsbänder haben die Funktion, Welpen mit leichten Stromstössen zu trainieren; sie sind nach deutschem Tierschutzrecht verboten. Die Staatsanwaltschaft wirft der 44-Jährigen darüber hinaus vor, die Grundschülerin in einem Waldstück ausgesetzt sowie mit einer Peitsche, einem Ledergürtel und Holzstücken geschlagen zu haben. Die Anklage lautet auf schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen.

    Seine Mandantin werde sich auf jeden Fall zur Sache einlassen, sagte Verteidiger Helmut Wöhler vor dem Prozessstart. Die Frau sitzt nicht in Untersuchungshaft, nach Medienberichten wurden ihr beide Töchter inzwischen entzogen. Das Kind soll sich einer Vertrauensperson offenbart haben.

    Für den ersten Prozesstag ist nach Gerichtsangaben zunächst nur die Verlesung der Anklageschrift vorgesehen. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 8. Oktober gesprochen werden. Das Strafgesetzbuch sieht bei Misshandlung von Schutzbefohlenen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

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