Mit einer Absenkung der Steuer auf Biermischgetränke wollen mehrere Bundesländer die von der Corona-Pandemie stark betroffenen Brauereien entlasten.
Bierglas in einer Bar
Bierglas in einer Bar - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Brauereien sollen nach Corona-Pandemie entlastet werden.
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Die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bayern und dem Saarland beschlossen eine entsprechende Initiative, wie das Finanzministerium in Düsseldorf am Donnerstag mitteilte. Bei der Besteuerung sollen demnach Zutaten, die nach Abschluss der Gärung hinzugefügt werden, nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Regelung soll demzufolge bis zum Ende des Jahres 2030 gelten. Die Steuersenkung sei im Rahmen der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie möglich. Zuvor war bereits die Biersteuermengenstaffel für 2020 und 2021 auf ihren alten Stand abgesenkt worden - diese legt den Steuersatz für Brauereien in Abhängigkeit zu den von ihnen produzierten Biermengen fest.

Brauereien sind von den Folgen der Corona-Pandemie schwer getroffen: Laut Umfrage des Brauerbundes sah sich im April dieses Jahres jede vierte Brauerei in Deutschland in ihrer Existenz gefährdet.

Die Biersteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Stammwürzegehalt eines Bieres. Dieser wird in Grad Plato gemessen. Der Regelsteuersatz beträgt pro Hektoliter 0,787 Euro je Grad Plato, der Alkoholgehalt spielt dabei keine Rolle. Für eine Halbliterflasche Mischbier werden rund zwei Cent Biersteuer fällig.

Dass die nach der Gärung hinzugefügten Zutaten bei der Besteuerung nun nicht mehr berücksichtigt werden sollen sei «ein erheblicher Erfolg», erklärte der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Lutz Lienenkämper (CDU). Die Brauereien seien dringend auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Finanzminister der an der Initiative beteiligten Länder forderten den Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) auf, ihren Vorschlag zu berücksichtigen.

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