So verlängert man die Abgabefrist der Steuererklärung

DPA
DPA

Deutschland,

Zuerst scheint der Abgabetermin in weiter Ferne, aber am Ende muss doch alles ganz schnell gehen: Die Steuererklärung schiebt man schon gerne mal vor sich her. Doch die Frist lässt sich verlängern.

Alle Jahre wieder: Die Abgabefrist für die Steuererklärung des Vorjahres ist üblicherweise der 31. Juli des Folgejahres.
Alle Jahre wieder: Die Abgabefrist für die Steuererklärung des Vorjahres ist üblicherweise der 31. Juli des Folgejahres. - Christin Klose/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Normalerweise müssten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Steuererklärung für 2021 spätestens bis zum 31.

Juli 2022 abgeben. Wegen der Corona-Pandemie verschiebt sich die Frist aber voraussichtlich um zwei Monate nach hinten. Abgabe wäre dann der 30. September 2022. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Doch was, wenn die Zeit zur Erstellung noch immer nicht reicht?

Der einfachste Weg, mehr Zeit für die Abgabe der Steuerformulare zu erlangen, sei der Gang zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder zu einem Steuerberater, teilt die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer mit Sitz in Gladbeck mit. Denn wer die Steuererklärung für sich erledigen lässt, der bekommt für die Abgabe bis zum 30. Juni 2023 Zeit.

Steuerbehörden können vorzeitige Abgabe verlangen

Wer die Steuern aber lieber selbst machen möchte, kann beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen - formlos, aber schriftlich. Eine E-Mail reicht also aus. Steuertrödler sollten sich allerdings nicht zu früh freuen: «Nach unserer Erfahrung gibt die Behörde nur dann einem Antrag statt, wenn der stichhaltig begründet und die Begründung nachweisbar ist», sagt Sigurd Warschkow von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. Also etwa nach schwerer Erkrankung oder bei einem längeren Aufenthalt im Ausland.

Aber Achtung: Die Finanzämter haben jederzeit das Recht, eine Steuererklärung vor Ablauf der allgemeinen Frist anzufordern. «In diesem Fall hilft dann auch keine Fristverlängerung», so Warschkow. Nach den Erfahrungen des Lohnsteuerhilfevereins ist das aber die Ausnahme. Betroffen sind zumeist Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Erklärung in den Vorjahren spät oder verspätet abgegeben haben und Steuern nachzahlen mussten. Die Vorweganforderung wird üblicherweise mit einer Frist von drei Monaten versehen.

Bei Verspätungen drohen empfindliche Zuschläge

Wer verspätet abgibt, muss einen Verspätungszuschlag zahlen. Dieser betrage 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden Verspätungsmonat, heisst es von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. Ausserdem berechnet die Behörde im Verspätungsfall Zinsen.

Wie hoch der Zinssatz in Zukunft liegen soll, darüber entscheidet der Gesetzgeber aktuell. Geplant sind 0,15 Prozent pro Verspätungsmonat. Die Zinsregelung ersetze das bisherige Verfahren, nach dem 0,5 Prozent pro Verspätungsmonat berechnet wurden, so der Lohnsteuerhilfeverein. Der Gesetzgeber muss die neue Regel allerdings erst noch verabschieden. Sie soll dann rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 angewendet werden.

Kommentare

Weiterlesen

Iran Israel
14 Interaktionen
Iran meldet
schmezer kolumne
Ueli Schmezer

MEHR IN NEWS

SChafe Berlin
Mitten in Nacht
Donald Trump
15 Interaktionen
Bei Bauern & Hotels
Russische Kampfdrohne
4 Interaktionen
Unbemannt
Proteste USA Kalifornien Senator
8 Interaktionen
Handschellen angelegt

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Bastian Schweinsteiger
Werbedeal futsch
Leroy Sané Bayern Klub-WM
Trotz Türkei-Wechsel
Eintracht Frankfurt Pyrotechnik Fans
1 Interaktionen
Wegen Pyrotechnik
Koala
1 Interaktionen
Irwin ist tot