Schweizer muss nach Überfall auf Casino Bregenz hinter Gitter

Keystone-SDA
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Österreich,

Ein Schweizer Berufsoffizier, der das Spielcasino Bregenz (A) überfiel, wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.

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Im März dieses Jahres überfiel er die Bregenzer Spielbank und erbeutete 36'400 Euro. (Symbolbild) - keystone

Ein Spielsüchtiger ist für einen Raubüberfall auf das Spielcasino Bregenz (A) zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Schweizer Berufsoffizier erbeutete 36'400 Euro, wurde aber nach kurzer Flucht gefasst. Im Prozess zeigte er sich geständig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der vom Landesgericht Feldkirch im Bundesland Vorarlberg verurteilte 25-jährige Mann war in unglücklichen Verhältnissen aufgewachsen. Wegen Gewalt und Missbrauchs in der Familie kam er in Heime und schliesslich in eine Pflegefamilie. Seine berufliche Heimat fand er bei der Schweizer Armee als Berufsoffizier.

Von Schulden getrieben zur Straftat

Doch dann machte ihm seine Spielsucht einen Strich durch die Karriere. Bei angehäuften Schulden von 130'000 Franken schwankte er zwischen Suizid und Straftat – und entschied sich für Letzteres.

Im März dieses Jahres überfiel er – maskiert mit Sturmhaube, Kapuze und Sonnenbrille – die Bregenzer Spielbank und erbeutete 36'400 Euro. Dabei bedrohte er mehrere Angestellte mit seiner halbgeladenen Dienstpistole. «Halbgeladen» bedeutet, dass sich keine Patrone in der Kammer befand.

Keine Absicht zu verletzen

Um schiessen zu können, hätte er eine Ladebewegung durchführen müssen. Der Angeklagte betonte, es sei ihm wichtig gewesen, dass sich nicht aus Versehen ein Schuss habe lösen können. Er habe mit seiner Dienstwaffe nie jemanden verletzen wollen, so seine Aussage.

Die Tat, die per Videoaufzeichnung festgehalten wurde, brachte dem Mann wegen schweren Raubes, schwerer Nötigung und wegen Verstosses gegen das Waffengesetz eine Freiheitsstrafe von vier Jahren ein. Zudem wurde eine Person geringfügig verletzt.

Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung das reumütige, vollumfängliche Geständnis aus, seine bisherige Unbescholtenheit und der Umstand, dass fast die gesamte Beute gesichert werden konnte. Erschwerend fiel ins Gewicht, dass der Mann die Tat nicht spontan ausgeführt sondern sie genau geplant hatte. Das Urteil wurde von allen Seiten akzeptiert und ist rechtskräftig.

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