Schweden plant Gefängnisse für 13-Jährige

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    Schweden will künftig auch 13- und 14-jährige Straftäter in Jugendgefängnissen unterbringen – ein umstrittener Schritt gegen Bandenkriminalität.

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    Polizei in Schweden – das Land will härter gegen jugendliche Bandenkriminalität vorgehen. (Symbolbild) - sda

    Im von schwerer Bandenkriminalität geplagten Schweden sollen ab dem kommenden Sommer bereits Straftäter im Alter von nur 13 Jahren in Jugendgefängnissen untergebracht werden. Die Regierung in Stockholm hatte die staatliche Strafvollzugsbehörde vor längerer Zeit beauftragt, Abteilungen in Haftanstalten für 15- bis 17-Jährige zu schaffen, die schwere Straftaten begangen haben. Diese Aufgabe werde nun erweitert und solle auch 13- und 14-Jährige umfassen, teilte das schwedische Justizministerium mit.

    Schweden ringt seit Jahren mit kriminellen Gangs, die immer wieder Minderjährige rekrutieren, damit diese für sie schwere Verbrechen bis hin zu Morden begehen.

    13- und 14-Jährige sind dabei nach heutiger Gesetzeslage noch nicht strafmündig – ein Gesetzesvorschlag der liberal-konservativen Regierung von Ministerpräsident Ulf Kristersson soll dies künftig für besonders schwere Straftaten ändern.

    Umsetzung der neuen Regelung

    Eine Senkung des Strafmündigkeitsalters für schwerste Straftaten sei unter anderem wichtig, um die Gesellschaft zu schützen, aber auch, um Kindern zu helfen, die kriminelle Bahn zu verlassen.

    Justizminister Gunnar Strömmer erklärte, es seien zunächst 100 bis 150 Plätze für Straftäter im Alter von 13 bis 17 Jahren geplant.

    Einsatzbereit sollen die separaten Jugendabteilungen nach Regierungsangaben ab dem 1. Juli 2026 sein. In sechs Haftanstalten sollen Abteilungen für Jungen, in zweien für Mädchen entstehen. Die jüngeren und älteren Jugendlichen sollen dabei voneinander getrennt werden – und das Ganze darf auch nicht gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstossen, wie das Ministerium klarmachte.

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    Kommentare

    User #2414 (nicht angemeldet)

    In der heutigen Zeit muss das Jugendstrafgesetz bei 10 Jahren enden. Wer Straftaten wie Erwachsene ausführen kann, muss auch wie Erwachsene bestraft werden.

    User #5442 (nicht angemeldet)

    Wer Straftaten wie die Grossen begeht, der kann auch in den Knast wie die Grossen. Vollkommen richtig was sie da machen

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