Schnelltests und E-Rezept: Das ändert sich im Oktober

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Deutschland,

Auch im Oktober kommen auf Verbraucher wieder einige Änderungen zu. Dazu gehört etwa die Abschaffung kostenloser Schnelltests und mehr Preistransparenz an der Tankstelle.

Corona-Schnelltests sollen künftig nur in Ausnahmefällen kostenlos bleiben. Foto: Fabian Sommer/dpa
Corona-Schnelltests sollen künftig nur in Ausnahmefällen kostenlos bleiben. Foto: Fabian Sommer/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenpflichtige Schnelltests, elektronische Rezepte und Energiekostenvergleich - das ändert sich im Oktober:

Quarantäne und Schnelltests

Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen. Im Bund-Länder-Beschluss ist der 1. November 2021 als spätester Termin vorgesehen. Schon ab dem 11. Oktober müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen benötigt werden, von Ungeimpften in der Regel selbst bezahlt werden.

Energiekostenvergleich

Grössere Tankstellen sind vom 1. Oktober an verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger wie Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren.

Elektronisches Rezept

Nach einer Testphase in Berlin und Brandenburg können Arztpraxen vom 1. Oktober an bundesweit freiwillig elektronische Arzneimittelrezepte ausstellen. Patienten können die eRezepte dann zum Beispiel per Smartphone verwalten, aber auch ein Papierausdruck bleibt möglich. Ab Januar ist das eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente ein Muss.

Inkassogebühren

Erleichterung für Schuldner kleiner Beträge: Inkassodienstleister müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige Teile des Gesetzes treten am 1. Oktober in Kraft.

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