Sami A.: Anwältin will erneut vor Verfassungsgericht ziehen

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Deutschland,

Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des mutmasslichen Islamisten Sami A. nicht zur Entscheidung angenommen hat, schliesst seine Anwältin einen erneuten Gang nach Karlsruhe nicht aus.

Weil wesentliche Unterlagen nicht vorgelegt wurden, hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des mutmasslichen Islamisten Sami A. abgelehnt. Foto: Uli Deck
Weil wesentliche Unterlagen nicht vorgelegt wurden, hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des mutmasslichen Islamisten Sami A. abgelehnt. Foto: Uli Deck - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Karlsruher Richter hatten mitgeteilt, dass eine Beschwerde des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

Anwältin Seda Basay-Yildiz sagte der Deutschen Presse-Agentur, die aktuelle Entscheidung des Gerichts habe sich nur auf einen Eilantrag bezogen: «Das Hauptsacheverfahren ist noch am Oberverwaltungsgericht Münster anhängig. Sollte die Berufung dort abgelehnt werden, ziehen wir wieder vor das Bundesverfassungsgericht.»

Die Karlsruher Richter hatten mitgeteilt, dass eine Beschwerde des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Die Beschwerde richtete sich gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az.: 2 BvR 10/19). Der Beschwerdeführer habe unter anderem wesentliche Unterlagen nicht vorgelegt und deshalb eine Grundrechtsverletzung nicht ausreichend dargelegt, begründete die Kammer den Beschluss vom 10. April.

Basay-Yildiz betonte, das Verfassungsgericht habe keine «Entscheidung in der Sache selbst» getroffen. Daher warte sie weiter auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. Dort hatte sie Ende Februar die Zulassung einer Berufungsverhandlung beantragt.

Sami A. war am 13. Juli 2018 unter umstrittenen Bedingungen nach Tunesien abgeschoben worden.

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