Voll berufstätig lässt sich die Pflege eines Angehörigen kaum bewerkstelligen. Oft hilft eine Umstellung auf Teilzeit. Wer später zu den alten Vereinbarungen zurückkehren möchte, sollte das vorab mit seinem Arbeitgeber klären.
Unter enormen Belastungen pflegen Angehörige ihre Eltern oder Partner oft selbst. Die meisten gehen deswegen Kompromisse im Beruf ein. Foto: Oliver Berg
Unter enormen Belastungen pflegen Angehörige ihre Eltern oder Partner oft selbst. Die meisten gehen deswegen Kompromisse im Beruf ein. Foto: Oliver Berg - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen Angehörigen pflegt, muss oft seine berufliche Situation verändern.

Das kann zum Beispiel bedeuten, in Teilzeitarbeit zu wechseln oder auf Nachtschichten zu verzichten.

In diesem Zuge sollten sich Arbeitnehmer Gedanken über ihre Rückkehr zum alten Arbeitsmodell machen, rät die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) in einer zum Thema. Denn: Angehörigenpflege ist oftmals eine zeitlich begrenzte Verpflichtung. Berufstätige, die Familienmitglieder pflegen, sollten daher frühzeitig mit dem Arbeitgeber klären, ob es grundsätzlich ein Rückkehrrecht in das alte Arbeitsmodell gibt, und wie die Rückkehr genau aussehen kann.

Darüber hinaus rät die Initiative zu prüfen, ob aufgrund der Pflegesituation gewährte Sonderregelungen - zum Beispiel kein Arbeiten in Wechselschicht - zurückgenommen werden, sobald die Anspruchsgrundlage wegfällt. Konkrete Vorab-Regelungen schaffen Klarheit für alle Beteiligten.

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