Richterbund: Erlaubnis an Fahnder für gefälschte Kinderpornos strikt regeln
Der Deutsche Richterbund hat die grosse Koalition ermahnt, verdeckten Fahndern die Herstellung gefälschter kinderpornografischer Inhalte nur unter strengen Voraussetzungen zu erlauben.

Das Wichtigste in Kürze
- Geschäftsführer: Ermittler begeben sich mit neuem Instrument «in Grenzbereich».
«Strikte rechtsstaatliche Auflagen» seien nötig, weil sich der Staat mit der geplanten neuen Ermittlungsmethode «in einen Grenzbereich vorwagt», sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben).
Er betonte, die Ermittler bräuchten erweiterte Befugnisse, um Fälle von Kinderpornografie in der Anonymität des Internets besser aufklären zu können. Die Verwendung computergenerierter Kinderpornos dürfe aber «nur das letzte Mittel» sein. Ausserdem solle vorgeschrieben werden, dass ein Richter eine solche Massnahme anordnen müsse.
Rebehn mahnte zugleich bei der Erlaubnis computergenerierter Kinderpornos zur Eile: «Der Bundestag sollte das im Januar rasch auf den Weg bringen.» In den vergangenen drei Jahren hätten sich die registrierten Fälle von Kinderpornografie in etwa verdoppelt. «Und das ist nur die Spitze des Eisbergs», sagte Rebehn.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte sich im November hinter das Vorhaben der Koalitionsfraktionen gestellt, verdeckten Fahndern die Herstellung kinderpornografischer Fake-Inhalte zu erlauben. Dies solle ermöglicht werden, falls sich die Taten nicht anders aufklären liessen, sagte sie.
Mittels der computergenerierten Bilder sollen sich die Fahnder Zutritt zu einschlägigen Foren im sogenannten Darknet - dem verborgenen Teil des Internets - verschaffen können.