Rechtsstreit um den Pumuckl
Der Bayrische Rundfunk musste sich wegen einer Klage zum Ausstrahlungsrecht vor Gericht verantworten. Klagegrund war eine Folge der Kinderserie Pumuckl.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bayrische Rundfunk musste sich wegen der Serie Pumuckl vor Gericht verantworten.
- Tatbestand war das fehlende Ausstrahlungsrecht für die Folge «Pumuckls neues Heim».
Am Landgericht München I streiten sich der Bayerische Rundfunk und eine Drehbuchautorin um den Pumuckl. Genauer gesagt um eine Folge der Serie «Pumuckls Abenteuer» mit dem Titel «Pumuckls neues Heim» aus dem Jahr 1999.
Die Episode wurde im April 2019 zweimal ausgestrahlt. Deswegen hat die Drehbuchautorin gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) geklagt. Sie geht davon aus, dass der Sender kein Ausstrahlungsrecht mehr hatte.
Schadenersatz von 35'790 Euro gefordert
Der BR sieht das anders. «Grundsätzlich strahlen wir nur aus, wenn wir der Meinung sind, dass uns dafür auch alle Nutzungsrechte vorliegen.» Dies betonte eine Sprecherin des Senders auf Anfrage.

Der Grund für die entgegengesetzten Auffassungen ist nach Gerichtsangaben eine Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2000.
Die Drehbuchautorin fordert Schadenersatz in Höhe von 35'790 Euro plus Zinsen. Der BR ist dem Gericht zufolge bereit, 3068 Euro zu zahlen. Um die Differenz wird nun am Donnerstag (13.30 Uhr) beim Landgericht weiter gestritten.












