Prozess wegen mutmasslichen Mordes an schlafendem Rentner in Schwerin begonnen
Weil er einem 85 Jahre alten Rentner in dessen Haus die Kehle durchgeschnitten haben soll, muss sich seit Montag ein junger Mann vor dem Landgericht Schwerin wegen heimtückischen Mordes verantworten.

Das Wichtigste in Kürze
- Verteidigung: Angeklagter will sich zunächst nicht äussern.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Asylbewerber aus Afghanistan vor, im November 2018 dem arglos schlafenden Mann einen sieben Zentimeter tiefen Schnitt durch den Hals zugefügt zu haben. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte zu Beginn des Prozesses, dass sich sein Mandat vorerst nicht zu den Vorwürfen äussern werde.
Der Angeklagte hielt sich als Haus- und Gartenhilfe im Haus des pflegebedürftigen Rentners in der Kleinstadt Wittenburg auf. Die Tochter des Opfers hatte ihn dorthin vermittelt. Die 50-jährige promovierte Naturwissenschaftlerin arbeitete im Raum Zwickau in einem Integrationsprojekt für Flüchtlinge. Der mutmassliche Mord wurde von einem zweiten Pfleger des Witwers beobachtet. Er sah die Tat über ein Babyphone mit Videokamera und Bildschirm.
Der Täter floh unmittelbar nach der Tat und wurde am folgenden Tag auf einer Autobahnraststätte bei Hamburg aufgegriffen. Sein Motiv für die Tat ist den Ermittlern bislang unklar. Die Staatsanwaltschaft schliesst einen politischen oder religiösen Hintergrund aus. Der Täter soll gleich nach der Tat «Es tut mir leid» gesagt haben. In seinem Zimmer im Haus des Opfers wurde ein Zettel mit ähnlichem Text gefunden.
Die Tochter des Rentners hatte für einige Monate ein Verhältnis mit dem Angeklagten. Sie überliess ihm zeitweise ihre Wohnung und half im finanziell. Sie betonte allerdings, dass das Verhältnis nicht auf Dauer angelegt war. Schliesslich hatte der Angeklagte ihr zufolge eine Verlobte in Afghanistan, die er heiraten wollte. Sie beschrieb den Angeklagten als einen freundlichen, fleissigen, pünktlichen und hilfsbereiten Menschen, der bereits im Sommer 2018 zwei Wochen lang als Pfleger für ihren Vater tätig war.
Sie schätzte das Alter des Angeklagten auf etwa 27 Jahre. Der Täter reiste nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2015 als angeblich unbegleiteter Jugendlicher nach Deutschland ein. Sein genaues Alter steht nicht fest. Ein Gutachter stellte inzwischen fest, dass er mindestens 21 Jahre alt ist. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er hatte jedoch eine sogenannte Duldung, die ihm bis Januar 2019 den Aufenthalt in Deutschland erlaubte. Der Prozess wird Mitte Mai fortgesetzt.