Prozess gegen tagelang im Schwarzwald flüchtigen Yves R. beginnt im Januar

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Deutschland,

Der nach einer tagelangen Grossfahndung im Schwarzwald im Sommer festgenommene Yves R. muss sich ab Januar wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Statue von Justitia
Statue von Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Beschuldigter soll Polizisten bedroht und Dienstwaffen geraubt haben.

Der nach einer tagelangen Grossfahndung im Schwarzwald im Sommer festgenommene Yves R. muss sich ab Januar wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Der Prozess vor dem Landgericht Offenburg beginnt am 15. Januar, wie die Justizbehörde am Dienstag mitteilte. Insgesamt sind sechs Verhandlungstage bis Mitte Februar angesetzt.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg soll der zur Tatzeit 31-jährige Beschuldigte im Juli vier Polizisten mit einer echt aussehenden Schreckschusswaffe bedroht und ihnen die Dienstwaffen abgenommen haben. Danach flüchtete er mehrere Tage lang durch die Wälder nahe Oppenau und versteckte sich tagsüber in Gruben und Erdlöchern, bevor die Polizei ihn in einem Gebüsch entdeckte.

Mehr als 2500 Einsatzkräfte waren an der Fahndung im Sommer beteiligt. Zu der spektakulären Flucht kam es am 12. Juli nach einer Polizeikontrolle. Vier Beamte wollten eine Hütte kontrollieren, von der ihnen ein Verdächtiger in Tarnkleidung und mit Pfeil und Bogen gemeldet worden war. Nach Ermittlerangaben bedrohte R. zwei der Beamten in der Hütte, entwaffnete sie und brachte sie in seine Gewalt.

Als er vor der Hütte einen der bereits entwaffneten Polizisten weiter mit der Waffenattrappe bedrohte, hätten auch die beiden anderen Beamten ihre Dienstwaffen niedergelegt. R. flüchtete damit in den Wald. Bei seiner Festnahme am 17. Juli soll er einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuss verletzt haben.

Yves R. sagte in den Vernehmungen nicht aus, unmittelbar nach seiner Festnahme sprach er aber mit Polizisten. Die Auswertung einer Blutprobe ergab, dass er nicht unter Drogeneinfluss stand. Zunächst gab es laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit. Vor dem Landgericht Offenburg sind zunächst Termine bis zum 19. Februar anberaumt. Im Fall einer Verurteilung drohen R. bis zu 15 Jahre Haft.

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