Prepaid-Werbung für Mindestumsatz-Freiheit muss stimmen

    DPA
    DPA

    Deutschland,

    Werbung ist keine Leistungsbeschreibung und zählt auch nicht zu den Geschäftsbedingungen. Trotzdem müssen Kundinnen und Kunden ihr trauen können, wie ein Urteil zu einem Prepaid-Tarif zeigt.

    Starter-Kit kaufen und ohne weitere Kosten dauerhaft erreichbar sein: Damit dürfen Prepaid-Kundinnen und -Kunden rechnen, wenn der Anbieter mit «kein Mindestumsatz» wirbt.
    Starter-Kit kaufen und ohne weitere Kosten dauerhaft erreichbar sein: Damit dürfen Prepaid-Kundinnen und -Kunden rechnen, wenn der Anbieter mit «kein Mindestumsatz» wirbt. - Franziska Gabbert/dpa-tmn

    Auch auf Werbung muss Verlass ein: Mobilfunkanbieter dürfen im Marketing nur solche Tarife als mindestumsatzfrei bezeichnen, die es auch tatsächlich sind - und zwar zu jeder Zeit.

    Das hat das Landgericht Essen in einem Urteil entschieden (Az.: 1 O 314/21), auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Klägerin hinweist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Kein Verbrauch, aber immer wieder aufladen

    In dem Fall waren Kundinnen und Kunden zwar zunächst nicht gezwungen, ein bestimmtes Guthaben in einer bestimmten Zeit zu verbrauchen. Sie mussten aber sehr wohl immer wieder 5 Euro in bestimmten Abständen aufladen, damit ihre Karte nicht deaktiviert wird.

    Und war am Ende ein maximales Guthaben von 200 Euro erreicht, waren die Kundinnen dann sogar doch gezwungen, mindestens 5 Euro Guthaben zu vertelefonieren. Sonst wäre keine neue Aufladung und damit auch keine Verlängerung des Aktivitätszeitfensters möglich gewesen.

    Ein Fall von irreführender Werbung

    Das Gericht stellte deshalb fest, dass die Werbeaussage «kein Mindestumsatz» irreführend ist. Sie suggeriere, dass Käufer eines Prepaid-Starter-Sets für den betreffenden Tarif keine weiteren Zahlungen leisten müssen, um dauerhaft erreichbar zu sein.

    Das treffe aber nicht zu, so die Kammer weiter: Verbraucherinnen und Verbraucher müssten zum einen verbrauchsunabhängig Geld zahlen, um die SIM-Karte weiter nutzen zu können und die vertragliche Gegenleistung zu erhalten. Zum anderen seien sie bei Erreichen des maximalen Guthabens zudem gezwungen, Guthaben zu verbrauchen, um das Aktivitätszeitfenster verlängern zu können. Damit läge aber ein Mindestumsatz vor.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    KI
    102 Interaktionen
    Gefahr
    x
    23 Interaktionen
    «Fire!»

    MEHR IN NEWS

    Man muss die Eltern kritisieren, nicht die Kinder!
    207 Interaktionen
    Schweigepfad-Lärm
    Gossau SG
    Gossau SG
    Flums SG
    Flums SG

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    2 Interaktionen
    Berlin
    Oktoberfest 2026
    Rekord
    Oktoberfest
    Tragischer Unfall
    x
    249 Interaktionen
    Wie geht das?