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Polizistin Stück vom Ohr abgebissen – Vier Jahre Haft für Mann

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Deutschland,

Mann beisst Polizistin in Deutschland ein Stück vom Ohr ab und wird dafür zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

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In Deutschland könnte es zu einem Disziplinarverfahren kommen. Ob die Polizisten ihren Dienst weiter ausüben dürfen, ist noch offen. (Symbolbild) - keystone

Ein 41 Jahre alter Mann, der in der deutschen Domstadt Köln einer Polizistin ein Stück vom Ohr abgebissen hat, ist zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ausserdem muss er der 26 Jahre alten Polizistin 30.000 Euro zahlen.

Was er an Leid verursacht habe, sei «kaum zu überbieten», sagte der Vorsitzende Richter Necmettin Gül am Landgericht Köln zu dem Täter. Es handele sich um eine «extrem schwerwiegende Straftat». Der Angeklagte wurde unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt.

Polizistin wird lebenslang unter der Tat leiden

Das Stück vom Ohr war der Polizistin zunächst wieder angenäht worden, wurde vom Körper aber abgestossen. Sie werde ihr Leben lang mit den Folgen der Tat zu kämpfen haben, sagte der Vorsitzende Richter. Ihren Beruf werde sie vielleicht nie mehr ausüben können, weil sie schwer traumatisiert sei. «Man muss sagen, dass Polizeibeamte kein Freiwild sind für Leute, die ihr Aggressionspotenzial nicht unter Kontrolle haben».

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und sich entschuldigt, aber gleichzeitig angegeben, dass er sich an nichts erinnern könne, weil er unter Kokain-Einfluss gestanden habe. Die Polizistin hatte ihn zusammen mit einer Kollegin kontrollieren wollen, nachdem er grundlos zwei Passanten angegriffen und ihnen mit einem Schlüssel durch das Gesicht gekratzt hatte.

Richter redet dem Angeklagten ins Gewissen

Er ging jedoch sofort auch auf die beiden Beamtinnen los. Erst nachdem diese Verstärkung angefordert hatten, konnte er überwältigt werden.

«Sie haben diese Tat bewusst begangen», sagte Gül zu dem Angeklagten. «Das ist nicht einfach so passiert. Sie haben mehrere Menschen traumatisiert». Sein Geständnis werde ihm strafmildernd angerechnet, allerdings seien die Beweise auch erdrückend gewesen. Zudem sei sein Bekenntnis mit «mehr als einer kleinen Prise Selbstmitleid» einhergegangen. Wenn er jetzt nicht noch die Kurve bekommen, werde es aller Wahrscheinlichkeit nach übel mit ihm enden, warnte der Richter den Mann.

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