Mordurteil gegen Verlobten in Fall Maria Baumer rechtskräftig

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Das Mordurteil des Landgerichts Regensburg gegen den Verlobten der 2012 getöteten Maria Baumer bleibt bestehen.

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Die Gerichtsverhandlung findet im Mai in London statt. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig verwarf die Revision des Angeklagten, wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Verurteilung von Christian F. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist damit rechtskräftig. (Az. 6 StR 172/21)

Der Fall beschäftigte Polizei und Justiz jahrelang. Nach Überzeugung des Regensburger Gerichts verabreichte F. seiner Verlobten im Mai 2012 eine Überdosis Schlaf- oder Schmerzmittel, möglicherweise erwürgte er sie zusätzlich. Dann vergrub er ihre Leiche in einem Wald und löste sie teils mithilfe von Chemikalien auf. Sein Motiv für die Tat war demnach eine andere Frau, mit der er eine Beziehung beginnen wollte.

F. inszenierte den Tod Baumers dann als freiwilliges Verschwinden. Er trat sogar in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY» auf und spielte den Verzweifelten. Im September 2013 wurde die stark verweste Leiche von Pilzsammlern gefunden. Ein langer Indizienprozess führte schliesslich zu der Verurteilung in Regensburg.

Das Landgericht sah damals eine besondere Schwere der Schuld, weil F. «heimtückisch» und aus «niederen Beweggründen» gehandelt habe. Dies schliesst eine frühzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren weitestgehend aus. Nun blieb die Revision beim BGH erfolglos, der Fall ist abgeschlossen.

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