Der Mord an der 33-jährigen Sarah Everard hatte im Frühling in Grossbritannien für Entsetzen gesorgt. Jetzt ist es entschieden. Der Mörder muss lebenslänglich hinter Gitter
Kerzen und die Botschaft «We are all Sarah» bei einer Mahnwache für die getötete Sarah Everard an der University of Leeds.
Kerzen und die Botschaft «We are all Sarah» bei einer Mahnwache für die getötete Sarah Everard an der University of Leeds. - Danny Lawson/PA Wire/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mörder der Londonerin Sarah Everard hat einen Berufungsprozess verloren und muss den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen.

Das Berufungsgericht Court of Appeal lehnte am Freitag einen Antrag des ehemaligen Polizisten auf eine geringere Haftzeit ab. Das Urteil sei angesichts der Tatumstände zu Recht gesprochen worden, entschied Richter Ian Burnett.

Der Fall hatte zu einem landesweiten Aufschrei über Gewalt an Frauen gesorgt. Der Mann hatte die 33-jährige Everard am 3. März 2021 mithilfe seines Dienstausweises angehalten, weil sie Corona-Regeln missachtet habe. Er entführte, vergewaltigte und tötete die junge Frau.

Der Anwalt des Ex-Polizisten hatte als Begründung für die Berufung gesagt, sein Mandant müsse zwar zu Recht «Jahrzehnte im Gefängnis» verbringen, eine lebenslange Haftstrafe aber sei übertrieben. Es war das erste Mal, dass ein Mensch in England wegen eines Mordes zu lebenslanger Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Freilassung verurteilt wurde. Zuvor wurde diese härteste Strafe nur gegen Menschen ausgesprochen, die mehrere Opfer getötet hatten.

Das Berufungsgericht entschied auch in weiteren aufsehenerregenden Fällen. So wurde die Mindesthaftzeit für einen Mann, der gemeinsam mit seiner Partnerin seinen sechsjährigen Sohn getötet hatte, von 21 auf 24 Jahre erhöht. Ein anderer Mann, der seine beiden kleinen Kinder sowie seine Partnerin ermordet hatte, muss nun mindestens 48 statt 40 Jahre im Gefängnis bleiben. Die Strafe für einen Doppelmörder, der seine Ehefrau und sechs Jahre später seine Verlobte getötet hatte, wurde hingegen von lebenslang auf mindestens 35 Jahre hinter Gittern reduziert.

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