Mord

    Mord im Klosterwald: Gerechtigkeit im dritten Anlauf?

    DPA
    DPA

    Deutschland,

    Es ist eine Seltenheit im Rechtssystem, dass ein Fall dreimal von Beginn an aufgerollt werden muss. Eine 23-Jährige ist vor sechs Jahren getötet worden. Ihre Familie kämpft um ein angemessenes Urteil.

    Nach dem gewaltsamen Tod einer Studentin gibt es einen dritten Prozess gegen den freigesprochenen Verdächtigen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
    Nach dem gewaltsamen Tod einer Studentin gibt es einen dritten Prozess gegen den freigesprochenen Verdächtigen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Zum dritten Mal wird es vor Gericht um ein und dieselbe Gewaltverbrechen gehen: Am 12.

    September 2015 hat ein mehrfach verurteilter Vergewaltiger Freigang aus dem Massregelvollzug Rehburg in Niedersachsen.

    Als er von seinem Fahrradausflug zurückkehrt, liegt eine 23-jährige Joggerin getötet im nahen Wald am Kloster Loccum. Sechs Jahre später ist der Fall weiter offen und eine neue Verhandlung wegen Mordvorwurfs beginnt.

    Das Landgericht Osnabrück muss das Verbrechen ab Mittwoch (8. September) noch einmal von Anfang an verhandeln, denn der Familie der Toten haben zwei frühere Urteile keine Ruhe gelassen. Und zweimal gab der Bundesgerichtshof (BGH) der Revision der Angehörigen statt: Das Landgericht Verden sei dem Fall nicht gerecht geworden.

    BGH verwirft zwei Urteile

    Der BGH verwarf erst die Verurteilung des Verdächtigen von 2017 zu elfeinhalb Jahren Haft wegen Totschlags mit Sicherungsverwahrung. Dann kippte er einen überraschenden Freispruch von 2019. Als Konsequenz wurde der Fall für die dritte Verhandlung nach Osnabrück verwiesen (Az. 6 Ks 5/21).

    Gegen den Freispruch hatte auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Verdener Kammer hatte den Angeklagten freigesprochen aus Mangeln an Beweisen. Aber das liess der BGH als oberstes deutsches Strafgericht nicht so stehen. «Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft», hiess es in dem Spruch des 3. Strafsenats vom März 2021.

    Beweislage unklar

    Die Kammer in Verden habe die Vorgeschichte des mittlerweile 53-jährigen Sexualstraftäters nicht genügend berücksichtigt, mögliche Ähnlichkeiten zu anderen Taten nicht geprüft. Auch über das belastendste Indiz seien die Richter hinweggegangen: ein zerknülltes Kaugummipapier mit Genspuren des Täters, das am Tatort gefunden wurde. Die Richter hatten damals argumentiert, es lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen, wann der Mann das Papier an dieser Stelle weggeworfen habe. An dem Ort weitab von allen Wegen hatte der verzweifelte Vater 2015 seine Tochter gefunden, als er auf eigene Faust den Wald durchkämmte.

    Bei dem Freispruch spielten auch Zeugenaussagen eine andere Rolle als beim ersten Prozess. Die Richter schenkten im Prozess zwei Zeuginnen mehr Glauben. Sie wollen das Opfer in Begleitung eines unbekannten jungen Mannes gesehen haben.

    Die Anklage gegen den 53-Jährigen in Osnabrück lautet erneut auf Mord. Es ist eine Seltenheit im Rechtssystem, dass ein Fall gleich dreimal vor Gericht verhandelt werden muss.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Migros
    653 Interaktionen
    «Endlich»
    Hans-Ulrich Bigler
    66 Interaktionen
    Bigler

    MEHR IN NEWS

    So hält die Stadt Zürich Senioren fit
    3 Interaktionen
    Gesundheits-Parcours
    Javier Milei
    2 Interaktionen
    Amnesty-Kritik
    Brasilien
    1 Interaktionen
    Unter Vorbehalt
    oleschky
    9 Interaktionen
    Waffenruhe gilt

    MEHR MORD

    chirurg
    Marbella
    mike egger
    21 Interaktionen
    «Weg war lang»
    SVP-Nationalrat Egger
    76 Interaktionen
    Bei Mord

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    Bob Ross
    1 Interaktionen
    TV-Maler
    Privatjets am Flughafen Genf
    6 Interaktionen
    Laut Oxfam
    2 Interaktionen
    Polizei mit Schüssen
    Bayern Polizei Mord
    Dingolfing