Moers: BGH kassiert erneut Urteil zu tödlichem Raser-Unfall
Am Ostermontag 2019 liefert sich ein junger Mann mit einem anderen Mann ein illegales Autorennen. Bei einem Unfall stirbt eine unbeteiligte Fahrerin. Der Fall landet nun ein drittes Mal vor dem Landgericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach einem tödlichen Raser-Unfall in Moers westlich von Duisburg muss ein drittes Mal gegen den hauptverantwortlichen Fahrer am Landgericht verhandelt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag auch das zweite Urteil gegen den Mann wegen Widersprüchen in der Begründung teilweise auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Duisburger Landgericht (Az. 4 StR 211/22). Die Staatsanwaltschaft und die Familie des Opfers wollen erreichen, dass der Mann doch wegen Mordes verurteilt wird.
Bisher war das Landgericht in Kleve mit dem Fall befasst gewesen. Es hatte den damals 22-Jährigen 2020 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er sich am Ostermontag 2019 mit einem anderen Mann ein illegales Rennen geliefert hatte und dabei mit einem Kleinwagen zusammengestossen war. Dessen 43 Jahre alte Fahrerin erlitt schwere Verletzungen, denen sie im Krankenhaus erlag.
Dieses Urteil hob der BGH auf, weil der Tötungsvorsatz nicht gut genug begründet war. Daraufhin verhängte das Landgericht vier Jahre Haft wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.