Modell zu Lebensgemeinschaften: Buschmann bekräftigt Plan

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Deutschland,

Die Ampel-Koalition will ein «Institut der Verantwortungsgemeinschaft» jenseits der Ehe ermöglichen. Justizminister Buschmann hat das nun erneut betont.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) plant ein neues gesetzliches Modell für Lebensgemeinschaften. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Justizminister Marco Buschmann (FDP) plant ein neues gesetzliches Modell für Lebensgemeinschaften. Foto: Kay Nietfeld/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesjustizminister Marco Buschmann hat Pläne für die Schaffung eines neuen gesetzlichen Modells für Lebensgemeinschaften bekräftigt.

«Es geht um die Möglichkeit, jenseits der Ehe rechtlich abgesichert Verantwortung füreinander zu übernehmen», sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Ein solches Modell kann zum Beispiel eine Lösung sein für Menschen, die im Alter ihren Partner verloren haben oder schon lange allein sind und sich fragen, ob sie den Alltag noch ohne Hilfe schaffen.»

Wenn sich etwa eine 80-Jährige und eine 70-Jährige für eine Wohngemeinschaft zusammentun wollten, um so lange wie möglich selbstständig leben zu können, dann gebe es viele rechtliche Probleme. Das fange beim Mietrecht an und gehe bis zu Auskunftsrechten beim Arzt. «Hier wollen wir Abhilfe schaffen», sagte Buschmann. «Eine solche Wahlverwandtschaft wollen wir auf eine rechtlich abgesicherte Basis stellen.» Der Minister betonte, mit einer solchen «Verantwortungsgemeinschaft» für Menschen, die keine Liebesbeziehung verbindet, nehme man niemandem etwas weg, «aber vielen machen wir das Leben etwas einfacher». Als weiteres Beispiel für eine solche Gemeinschaft nannte Buschmann zwei Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen, die Kinder abwechselnd betreuen und sich im Alltag helfen wollten.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP heisst es dazu: «Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen.»

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