Mitglieder von Trickbetrügerbande in Berlin zu Haftstrafen verurteilt

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Deutschland,

Das Berliner Landgericht hat zwei mutmassliche Mitglieder einer straff organisierten Trickbetrügerbande mit Verbindungen in die Türkei zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Statue von Justitia
Statue von Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht ordnet zusätzlich Einziehung von rund 585.000 Euro an.

Der 41-jährige Oliver C. wurde nach Gerichtsangaben vom Donnerstag wegen gewerbs- und bandenmässigen Betrugs in 15 Fällen sowie versuchten Betrugs in drei Fällen zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Bei ihm hätten sich die Tatvorwürfe bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Dem mitangeklagten 58-jährigen Martin K. habe das Gericht jedoch die Bandenmitgliedschaft nicht nachweisen können. Stattdessen habe die Kammer nur feststellen können, dass K. einen Teil der Tatbeute in die Türkei gebracht habe. Er wurde deshalb wegen vorsätzlicher Geldwäsche in zehn Fällen und versuchter Geldwäsche in einem Fall zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht ordnete zudem von beiden gesamtschuldnerisch die Einziehung des erlangten Werts in der Höhe von 585.600 Euro an. Das Urteil fiel bereits am vergangenen Freitag.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, Teil einer Bande gewesen zu sein, die ab Juli 2020 als falsche Polizisten vorwiegend ältere Menschen geschädigt haben soll. Dabei sollen Bandenmitglieder, sogenannte Keiler, die Geschädigten in Berlin und anderen deutschen Städten angerufen und sich als Polizeibeamte oder Staatsanwälte ausgegeben haben. Sie sollen dabei eine Technologie verwendet haben, die auf dem Telefondisplay der Geschädigten die Polizeinotrufnummer 110 erscheinen liess.

Zum Schutz vor vermeintlich drohenden Einbrüchen wurden die Senioren in den Telefonaten unter Druck gesetzt und angewiesen, Wertsachen zusammenzupacken und bei ihnen in Sicherheit zu bringen. Tatsächlich wurden die Wertsachen dann von anderen Bandenmitgliedern eingesammelt. Die Angeklagten sollen solche Abholer eingewiesen, kontrolliert, entlohnt und den Weitertransport der Beute in die Türkei organisiert haben.

Die Staatsanwaltschaft forderte für C. acht Jahre und zwei Monate Haft, für K. drei Jahre und zehn Monate. Die beiden waren im Dezember vergangenen Jahres in Bremen gefasst worden und befanden sich seitdem in Untersuchungshaft. Bei C. ordnete das Gericht eine Fortsetzung der Haft an, der Mitangeklagte K. wurde hingegen wegen Verhältnismässigkeit und schon einiger verbüsster Monate in Untersuchungshaft von der weiteren Haft verschont.

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