Hat der CSU-Politiker Nüsslein im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Schutzmasken die Hand aufgehalten? Untersuchungen laufen. Nüsslein selbst hält den Vorwurf der Bestechlichkeit für unbegründet.
Der Bundestag hat die Immunität des CSU-Abgeordneten Georg Nüsslein aufgehoben und damit den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Der Bundestag hat die Immunität des CSU-Abgeordneten Georg Nüsslein aufgehoben und damit den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der im Zusammenhang mit Korruptionsermittlungen in die Kritik geratene CSU-Politiker Georg Nüsslein hat nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ein Angebot über Corona-Schutzausstattung an die Bundesregierung vermittelt.
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Ein Ministeriumssprecher bestätigte am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, Nüsslein habe das Verkaufsangebot eines Unternehmens im März 2020 an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet. «Der Vertrag kam nach ministeriumsinterner Prüfung zustande.»

Wegen laufender Verhandlungen zu Qualitätsfragen sei der Vertrag aber bis jetzt noch nicht vollständig abgewickelt worden. Das Ministerium habe keine Provisionszahlungen geleistet, teilte der Sprecher mit. Zuvor hatte darüber die «Bild»-Zeitung berichtet.

Gegen den 51 Jahre alten Nüsslein wird unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Nüssleins Anwalt teilte am Freitag mit, dass sein Mandant die Vorwürfe für nicht begründet halte. Nüsslein lässt aber wegen der Ermittlungen gegen ihn sein Amt als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruhen. 

Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte am Donnerstag 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsuchen lassen und Beweismittel sichergestellt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits erklärt, dass es gerade in der Anfangsphase der Corona-Pandemie zahlreiche Hinweise auf Maskenangebote von Abgeordneten, Kommunalpolitikern oder Bürgern gegeben habe. Auch über Nüsslein seien Angebote an das Ministerium weitergegeben worden.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Britta Hasselmann, forderte Aufklärung im Fall Nüsslein: «Die Öffentlichkeit und das Parlament haben ein Recht darauf, zu erfahren, was hier los ist.» Neben dem «längst überfälligen gesetzlichen Lobbyregister» forderte sie schärfere Regeln für Abgeordnete, etwa was die Veröffentlichung von Nebeneinkünften anbelangt. «Wir brauchen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung politischer Interessenvertretung.»

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