Ukraine-Flüchtlinge: Deutsche wollen staatliche Leistungen mindern
Die geplante Reduzierung staatlicher Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge wird von der Mehrheit der Deutschen begrüsst, wie eine Umfrage zeigt.

Die geplante Reduzierung staatlicher Leistungen für Neuankömmlinge aus der Ukraine findet in der deutschen Bevölkerung grossen Anklang. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur.
Laut der Deutschen Presse-Agentur befürworten 77 Prozent der Deutschen, dass neue Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr erhalten sollen.
Nur elf Prozent der Befragten halten diese Entscheidung der neuen schwarz-roten Koalition für falsch. Zwölf Prozent der Teilnehmer trauten sich in dieser Frage kein Urteil zu, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.

Die geplante Regelung sieht vor, dass Neuankömmlinge aus der Ukraine künftig geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Koalitionsvertrag sieht Anpassung vor
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heisst es, dass Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 01.04.2025 eingereist sind, wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen.
Voraussetzung ist, dass sie bedürftig sind. Die Bedürftigkeit soll durch konsequente und bundesweit einheitliche Vermögensprüfungen nachgewiesen werden, berichtet die «Tagesschau».

Wie die neue Regelung im Detail ausgestaltet sein wird, ist noch nicht bekannt. Asylbewerber erhalten für maximal 36 Monate die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Erst wenn der Aufenthaltsstatus geklärt ist, besteht Anspruch auf Bürgergeld, sofern Bedürftigkeit vorliegt.
Ukraine-Flüchtlinge und die Massenzustrom-Richtlinie
Seit 2022 gilt für ukrainische Kriegsflüchtlinge die EU-weite Massenzustrom-Richtlinie. Sie erhalten dadurch einen Aufenthaltsstatus, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen, wie die Deutsche Presse-Agentur meldet.
Seit dem 1. Juni 2022 haben sie Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Die geplante Änderung betrifft nur Neuankömmlinge, nicht aber diejenigen, die bereits langer in Deutschland leben. Die Geltungsdauer der EU-Richtlinie für Ukraine-Flüchtlinge wurde bis März 2026 verlängert, berichtet «ntv».
Aktuell leben mehr als 1'250'000 ukrainische Geflüchtete in Deutschland, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.