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Verurteilter IS-Helfer will 144'000 Euro für Deutschland-Ausreise

Janis Meier
Janis Meier

Deutschland,

Aufgrund der Lage in Syrien darf ein IS-Rekrutierer nicht aus Deutschland abgeschoben werden. Der Verurteile würde jedoch freiwillig gehen – für 144'000 Euro.

Flugzeug Stacheldraht
In ein Flugzeug würde der verurteilte Terror-Helfer nur steigen, wenn er eine saftige Entschädigung bekommt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein IS-Helfer wurde 2018 in Deutschland verurteilt und ist seitdem ausreisepflichtig.
  • Durch die humanitäre Lage in seiner Heimat entging der Syrer bis heute einer Abschiebung.
  • Doch er würde freiwillig gehen – «wenn ich 144'000 Euro von euch bekomme».

Ein Syrer plante einen Anschlag auf eine Berliner Synagoge. Weiter soll er Kämpfer für den Islamischen Staat rekrutiert haben – darunter auch einen siebenjährigen Jungen. Der IS-Helfer wollte die Rekrutierten dazu überreden, Selbstmordanschläge durchzuführen.

Doch die deutschen Behörden legten dem heute 37-Jährigen das Handwerk und verurteilten ihn 2018 zu über fünf Jahren Haft.

Dazu wurde die Ausreise beordert. Aufgrund der unsicheren Lage in seinem Heimatland wurde diese aber nicht vollstreckt – der IS-Helfer musste in den deutschen Knast.

Auch nach der abgesessenen Haftstrafe blieb der Syrer in Deutschland. Eine Abschiebung in sein Heimatland ist auch heute noch nicht möglich.

Stattdessen wurde er zu einem Leben in der bayrischen Kleinstadt Tirschenreuth nahe der tschechischen Grenze verdonnert. Dort muss er sich an strenge Auflagen halten. «Aus Gründen der inneren Sicherheit», so die Behörden gegenüber der Boulevard-Zeitung «Bild».

IS-Helfer will Entschädigung für Ausreise

Der Syrer ist jedoch durchaus bereit, sein Leben in der 10'000-Einwohner-Gemeinde hinter sich zu lassen. Unter einer Bedingung: «Wenn ich 144'000 Euro von euch bekomme», teilte er dem Verwaltungsgericht Regensburg mit.

Der riesige Batzen sei für ihn eine Art Entschädigung für seine Ausreise aus Deutschland.

Laut der «Bild» ist es nicht das erste Mal, dass der IS-Helfer beim Gericht anklopft. Dieses hatte ihm verboten, ein internetfähiges Handy zu benutzen. Mit einer Anklage sollte die Massnahme gekippt werden. Begründung: Er wolle Online-Kurse beim Bayerischen Roten Kreuz besuchen.

Das Gericht winkte ab.

Ausserdem klagte der Verurteilte, dass er seit den Terroranschlägen in Deutschland letztes Jahr in seiner unfreiwilligen Heimat Tirschenreuth angefeindet werde. Ein Autofahrer soll gar versucht haben, ihn zu überrollen.

Sollte es mehr Abschiebungen geben?

Der Syrer wollte vor Gericht seinen Wegzug aus der kleinen Gemeinde erzwingen. Vergeblich: Die Massnahme soll bestehen bleiben, um den IS-Sympathisanten von extremistischen Kräften zu isolieren.

Merz und Co. wollen Abschiebungen nach Syrien

Ob der verurteilte Terror-Helfer mit seinen Klagen und der Forderung nach Ausreise-Entschädigung etwas bewirkt, bleibt fraglich.

Ohnehin zeichnet sich ab, dass sich der Migrationskurs in Deutschland bald verschärft. Noch-Innenministerin Nancy Faeser prüft die Rückkehr von syrischen Flüchtlingen in ihre Heimat. Auch unter dem designierten Bundeskanzler Friedrich Merz dürften Abschiebungen nach Syrien vermehrt Thema werden.

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