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    Lebenslange Haft für Mord in Obdachlosenunterkunft

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    Deutschland,

    Er tritt ihre Zimmertür ein und fügt ihr mehr als 50 Verletzungen zu: So spielte sich eine Tat nach Sicht des Ulmer Landgerichts ab.

    Das Landgericht Ulm verurteilte den 25-jährigen Angeklagten wegen Mordes.
    Das Landgericht Ulm verurteilte den 25-jährigen Angeklagten wegen Mordes. - Katharina Schroeder/dpa

    Das Landgericht Ulm hat einen 25-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen September eine 57 Jahre alte Frau in einer Göppinger Obdachlosenunterkunft getötet hat. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, der sich die Nebenklagevertretung in grossen Teilen angeschlossen hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

    Viele Fragen bleiben offen

    Das genaue Motiv der Tat blieb unklar. Das Gericht ging davon aus, dass der Marokkaner, der selbst nicht in der Einrichtung lebte, in der Obdachlosenunterkunft auf der Suche nach einem Mann war. Im Obergeschoss habe er versucht, in drei Zimmer einzudringen. Eines sei leer gewesen, ein anderes habe sich nicht öffnen lassen, die dritte Tür habe nachgegeben. In diesem Zimmer habe die 57-Jährige gesessen. Eine Beziehung zwischen dem 25-Jährigen und der Frau gab es den Angaben zufolge nicht.

    Nach Ansicht der Kammer wollte der 25-Jährige von der Frau wissen, wo der Mann war, den er suchte. Das habe die Frau nicht gewusst. Mehr als 50 Mal habe der Mann sie nach Ansicht des Gerichts mit einem unbekannten Gegenstand attackiert und mit einem Messer auf sie eingestochen. «Wer so gegen den Hals vorgeht, der will töten», sagte der Vorsitzende Richter.

    Als Mordmerkmale kommen ihm zufolge niedrige Beweggründe oder Verdeckungsabsicht infrage. Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit habe es nicht gegeben, sagte der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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