In Bad Kreuznach (D) wurde ein Tankstellenmitarbeiter nach einem Streit um die Maskenpflicht erschossen. Das Urteil lautet: lebenslange Haft wegen Mordes.
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Der Angeklagte vor Gericht: Er hat im vergangenen Jahr in Bad Kreuznach den Mitarbeiter einer Tankstelle erschossen, nachdem dieser ihn auf die coronabedingte Maskenpflicht hingewiesen hatte. - Boris Roessler/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für seinen Mord an einem Tankstellenmitarbeiter erhält der Täter lebenslänglich.
  • Die Tat wurde vom Landgericht Bad Kreuznach als Mord eingestuft.
  • Dem Schuss ging ein Streit um die Maskenpflicht im Laden voraus.

Das Landgericht Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) hat entschieden: Der tödliche Schuss des Angeklagten, dem ein Streit um die Corona-Maskenpflicht vorausging, auf einen Tankstellen-Mitarbeiter wird als Mord eingestuft.

Damit folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte erhält für seine Tat lebenslange Haft.

Anders als von Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert, stellte die Schwurgerichtskammer aber keine besondere Schwere der Schuld fest. In diesem Fall wäre eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis rechtlich möglich. Aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen gewesen.

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Der Angeklagte (l) soll im vergangenen Jahr den Mitarbeiter einer Tankstelle erschossen haben, nachdem dieser ihn auf die coronabedingte Maskenpflicht hingewiesen hatte. - Sebastian Gollnow/dpa

Lebenslange Haft für Mord trotz Alkohol im Blut

Die Verteidigung hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen. Die beiden Anwälte des Deutschen hatten auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten plädiert. Der nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des tödlichen Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte.

Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte deutschlandweit Entsetzen ausgelöst.

Die Frage nach der Täterschaft hatte bei der sechsmonatigen Verhandlung keine grosse Rolle gespielt. Sie war von Anfang an unstrittig.

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden: Darüber, dass der junge Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, war er verärgert. Er gab an, sich zu Hause eine Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle abgedrückt zu haben.

Zudem gab es Videoaufnahmen von der Tat. Für den Revolver hatte er keinen Waffenschein. Deswegen wurde er auch wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Die Mutter des 20 Jahre alten Opfers hatte als Nebenklägerin an dem Prozess teilgenommen.

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