Vor 43 Jahren wurden bei einem Anschlag auf eine Synagoge in Paris vier Personen getötet. Einer der Bombenleger wurde jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Eine Synagoge. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 3. Oktober 1980 kam es in Paris zu einem tödlichen Anschlag auf eine Synagoge.
  • Terroristen liessen eine Bombe explodieren – vier Menschen starben.
  • Einer der Bombenleger wurde nun in Abwesenheit zu Lebenslänglich verurteilt.

Mehr als 40 Jahre nach einem tödlichen Bombenanschlag auf eine Synagoge in Paris ist einer der Bombenleger in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Pariser Spezialgericht befand den in Kanada lebenden Senioren am Freitag schuldig, wie mehrere französische Medien übereinstimmend berichteten. Der Verurteilte hatte bestritten, die Bombe vor der Synagoge platziert zu haben. Terroristen liessen am 3. Oktober 1980 vor einer Synagoge in Westparis eine Bombe explodieren.

Auslieferung des Verurteilten fraglich

Zu dem Zeitpunkt befanden sich mehr als 300 Gläubige in dem Gotteshaus, um Schabbat und drei Bar-Mitzwa-Feiern zu begehen. Bei dem Anschlag wurden drei Franzosen und eine Israelin getötet, 47 Menschen wurden verletzt. Der Angriff gilt als erster tödlicher antisemitischer Anschlag in Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg. Verantwortlich für den Angriff soll ein fünfköpfiges Kommando einer radikalen palästinensischen Organisation gewesen sein.

Ob Kanada den nun Verurteilten ausliefern wird, ist fraglich. Bereits eine erste Auslieferung des libanesisch-kanadischen Mannes im Laufe der Ermittlungen war erst nach Jahren erfolgt. 2018 wurde in Frankreich dann zunächst eine Einstellung der Ermittlungen gegen den Mann angeordnet – die Anklage legte Einspruch dagegen ein. Weitere Verdächtige fand die französische Justiz nicht.

Überlebende berichten vor Gericht

In dem dreiwöchigen Prozess kamen auch zahlreiche Überlebende des Anschlags zu Wort. Eine Frau sagte: «Ab diesem Moment war ich nie wieder die Gleiche.» Der gezielte Angriff auf Jüdinnen und Juden habe ihr das Gefühl gegeben, nicht mehr Französin zu sein. Ein anderer Überlebender berichtete vor Gericht: «An diesem 3. Oktober ist etwas in mir für immer gestorben – ein Lebensfunke.»

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