Haft

Langzeithäftling kommt nach fast 60 Jahren Haft frei

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Deutschland,

Fast sein ganzes Leben verbrachte ein 84 Jahre alter Mann im Gefängnis. Seine Anwälte hatten sich lange um seine Entlassung bemüht. Nach fast 60 Jahren ist es so weit.

Der Häftling steht in Bruchsal in der Justizvollzugsanstalt vor dem vergitterten Fenster eines Besucherraums. Nach mehr als 58 Jahren Haft kommt ein 84 Jahre alter verurteilter Doppelmörder frei. Foto: picture alliance / dpa
Der Häftling steht in Bruchsal in der Justizvollzugsanstalt vor dem vergitterten Fenster eines Besucherraums. Nach mehr als 58 Jahren Haft kommt ein 84 Jahre alter verurteilter Doppelmörder frei. Foto: picture alliance / dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer wieder hatte er seine Entlassung beantragt - nun kommt ein wegen Doppelmordes verurteilter 84 Jahre alter Mann nach über 58 Jahren Haft frei.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe ordnete seine Entlassung aus der Strafhaft an.

Er war am 30. Mai 1963 vom Landgericht Berlin wegen zweifachen Mordes verurteilt worden, nachdem er ein Paar in dessen Auto überfallen und später erschossen hatte.

Damals kam er in Berlin ins «Zuchthaus», wie Gefängnisse seinerzeit genannt wurden. Erst 25 Jahre alt war er da. Später sass er in Bruchsal bei Karlsruhe in der Justizvollzugsanstalt ein. Er ist zumindest in Baden-Württemberg der am längsten einsitzende Häftling, wie eine Sprecherin des Justizministeriums in Stuttgart sagte.

Die zuständigen Gerichte hatten in den Jahren zuvor mehrmals seine Anträge auf Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung abgelehnt. Zuletzt wies das Landgericht Karlsruhe im Mai vergangenen Jahres sein Ansinnen ab. Dagegen hatte die Anwältin des Mannes Beschwerde eingelegt - mit Erfolg. Das OLG gab dem Antrag mit Beschluss vom 17. März statt.

Wann genau er aus der Haftanstalt Bruchsal entlassen wird, wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht mitgeteilt. Gesetzlich vorgeschriebene Fristen dafür gebe es nicht, sagte ein OLG-Sprecher. Bis zur Entlassung werde der 84-Jährige nun in den Genuss sogenannter vollzugsöffnender Massnahmen kommen - sprich Ausführungen in Freiheit oder auch unbegleitete Ausgänge, sagte der Sprecher weiter.

Für seine Entscheidung hatte sich das OLG auf ein Sachverständigengutachten bezogen, das auch dem Landgericht vorgelegen hatte. Allerdings sei man zu einer anderen Einschätzung gekommen als die Vorinstanz. «Es ist immer das Interesse abzuwägen, wieder in Freiheit zu kommen, gegen die Gefährlichkeitsprognose», sagte der OLG-Sprecher. Die Anwältin des 84-Jährigen war zunächst nicht zu erreichen.

Lebenslang bedeutet, dass die Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden und der Verurteilte in die Freiheit entlassen werden kann. Gute Führung ist die Basis; die Bedingung für die Freiheit ist aber vor allem eine günstige Sozialprognose. Gutachter überprüfen dann, ob der Antragsteller noch gefährlich ist oder nicht. Wird der Antrag auf Entlassung abgelehnt, kann der Häftling alle zwei Jahre einen neuen stellen. Wurde bereits bei der Verurteilung die besondere Schwere der Schuld festgestellt, gelten andere Regeln.

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