Krankschreibungen 2021 deutlich gesunken

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    Deutschland,

    Trotz der Pandemie liessen sich Arbeitnehmer im vergangenen Jahr weniger oft krankschreiben, wie eine Analyse der Techniker Krankenkasse ergab. Vor allem Erkältungskrankheiten blieben aus - dank funktionierender Hygieneregeln.

    Im Corona-Jahr 2021 sind die Krankschreibungen von Beschäftigten bei der Arbeit nach einer Analyse der Techniker Krankenkasse (TK) auf einen Tiefstand gesunken. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa
    Im Corona-Jahr 2021 sind die Krankschreibungen von Beschäftigten bei der Arbeit nach einer Analyse der Techniker Krankenkasse (TK) auf einen Tiefstand gesunken. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im zweiten Corona-Jahr 2021 sind die Krankschreibungen von Beschäftigten bei der Arbeit nach einer Analyse der Techniker Krankenkasse (TK) auf einen Tiefstand gesunken.

    Wie die Auswertung nach Daten der eigenen Versicherten ergab, kam jede Erwerbsperson im Schnitt auf 14,5 Fehltage.

    Im Jahr 2020 waren es demnach 15,1 Tage gewesen, 2019 noch 15,4 Tage und 2018 noch 15,5 Tage. Die Zahl der Krankschreibungen wegen einer Covid-19-Diagnose stieg aber im vergangenen Jahr auf 37.625 nach 26.833 im ersten Corona-Jahr 2020.

    Kassenchef Jens Baas sagte, Hauptgrund für den generellen Rückgang der Fehlzeiten seien deutlich weniger Krankmeldungen aufgrund von Erkältungskrankheiten. Laut der Analyse fehlte jede TK-versicherte Erwerbsperson 2021 im Schnitt 1,64 Tage deswegen - im Jahr 2020 waren es 2,30 Tage gewesen und 2019 vor der Pandemie 2,37 Tage. Dies zeige, dass die Abstands- und Hygieneregeln nach wie vor sehr wirksam seien.

    Häufigste Ursachen für Krankmeldungen waren laut der Auswertung mit 21,8 Prozent zum vierten Mal in Folge psychische Diagnosen. Es folgten Erkrankungen des Muskelskelettsystems wie Rückenschmerzen mit 18,4 Prozent und Krankheiten des Atmungssystems mit 11,3 Prozent.

    Für die Analyse wurden Daten von 5,5 Millionen Erwerbstätigen ausgewertet, die bei der Techniker Krankenkasse versichert sind. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen an die Krankenkasse geschickt werden, wenn Beschäftigte länger als drei Tage fehlen.

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