Krankenhausreform: Lauterbach plant Grundzüge bis Sommer

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Deutschland,

Mit der Reform sollen unter anderem Kliniken vom ökonomischen Druck befreit werden. Doch das Vorhaben ist umstritten. Der Minister hält weiter am Zeitplan fest – und will sich mit den Ländern einigen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant eine Krankenhausreform.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant eine Krankenhausreform. - Christophe Gateau/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesundheitsminister Karl Lauterbach setzt weiter darauf, sich bis zum Sommer mit den Ländern auf Grundzüge für die umstrittene Krankenhausreform zu einigen.

Am Dienstag will sich der SPD-Politiker bei einem vertraulichen Kamingespräch mit Ländervertretern treffen, um die aktuell unterschiedlichen Vorstellungen zu diskutieren. «Wir halten am Zeitplan fest, bis zum Sommer Eckpunkte zu konsentieren», sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeite weiter.

Mit der Reform sollen Finanzierung und Struktur der Krankenhäuser in Deutschland neu geordnet und gleichzeitig die Qualität verbessert werden. Unter anderem ist eine stärkere Spezialisierung der Kliniken geplant. Im Kern soll das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um Kliniken von ökonomischem Druck zu lösen. Im Blick steht auch, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Zustimmung der Länder notwendig

Die Reform braucht eine Zustimmung der Länder, da diese für die Krankenhausplanung und auch für Investitionen in den Häusern zuständig sind. Die Länder fürchten ein Kliniksterben und haben Bedenken, die Reform führe für Menschen im ländlichen Raum zu längeren Fahrtwegen.

Nach Informationen von «The Pioneer» will Lauterbach die Finanzierung der Kliniken zu Jahresbeginn 2025 umstellen. Zahlungen solle es dann bereits für das Bereitstellen bestimmter Klinik-Leistungen geben. Andere Leistungen sollen jedoch weiter über Fallpauschalen abgerechnet werden.

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