Kopftuchverbot in Österreich – Streit zum Schulstart

Maja Bojic
Maja Bojic

Österreich,

Das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren gilt in Österreich zum Schulstart. Fachleute bewerten die Regelung unterschiedlich.

Kopftuchverbot
In Österreich sorgt das Kopftuchverbot vor allem bei Schulen und Juristen für Diskussionen. (Symbolbild) - keystone

Mit dem Schuljahr 2026/27 gilt in Österreich das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Das Verbot gilt an öffentlichen und privaten Schulen.

Betroffen sind Kopfbedeckungen, die das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen. Der «ORF» berichtet, dass Ausnahmen unter anderem für Veranstaltungen ausserhalb der Schule und den häuslichen Unterricht gelten.

Laut dem «Standard» sind bei Verstössen zunächst Gespräche mit den Erziehungsberechtigten vorgesehen. Als letzte Konsequenz kann eine Geldstrafe von bis zu 800 Euro verhängt werden.

Schulen vor schwieriger Umsetzung

Die Wiener Sonderschuldirektorin Petra Bauer bezeichnet die Umsetzung gegenüber dem «ORF» als pädagogisch und menschlich schwierig. Kinder würden die Regel nicht wie Erwachsene vor dem Hintergrund staatlicher Religionspolitik betrachten, sondern unmittelbar auf sich selbst beziehen.

Bauer kritisiert zudem Unterschiede bei religiösen Kopfbedeckungen. Wie der «ORF» berichtet, gilt das Verbot nicht bei Ausflügen, Museumsbesuchen oder Schullandwochen.

Soll das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in Österreich bestehen bleiben?

Der Soziologe Kenan Güngör befürwortet das Verbot grundsätzlich, hält den konkreten Weg jedoch nicht für besonders elegant. Er verwies er auf unterschiedliche Motive für das Tragen eines Kopftuchs, die von Selbstbestimmung bis zu familiärem Druck reichen.

Kopftuchverbot: Juristische Zweifel an der Neutralität

Der Jurist Stefan Schima sieht mögliche verfassungsrechtliche Probleme beim Kopftuchverbot. Er verwies insbesondere auf die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates, wie der «ORF» schreibt.

Schima sieht deshalb Chancen für künftige Beschwerdeführer, das Verbot vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten. Eine Rolle spiele dabei auch, dass sich das Gesetz ausdrücklich auf Kopftücher nach islamischen Traditionen bezieht.

Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich will juristisch gegen das Gesetz vorgehen. Das aktuelle Kopftuchverbot dürfte damit erneut Gegenstand einer verfassungsrechtlichen Prüfung werden.

Streit um die wissenschaftliche Grundlage

Umstritten ist neben der Umsetzung auch die wissenschaftliche Begründung des Verbots. Laut dem «Falter» verwies die Bundesregierung bei der Gesetzgebung auf eine französische Studie aus dem Jahr 2022.

Die Studie von Éric Maurin und Nicolás Navarrete stellte höhere Bildungsabschlüsse muslimischer Frauen fest. Der Ökonom Sébastien Montpetit stellte diese Ergebnisse später infrage.

Kopftuchverbot
Das Kopftuchverbot sorgt auch wegen seiner wissenschaftlichen Begründung für Kritik. (Symbolbild) - keystone

Montpetit kritisiert dem «Falter» zufolge insbesondere die verwendete Methode. Die ursprüngliche Untersuchung bestimmte muslimische Frauen teilweise anhand der Staatsangehörigkeit ihrer Väter, während Montpetit Daten zur tatsächlichen Religionszugehörigkeit nutzte.

Französische Studie bleibt umstritten

Seine Auswertung kam zu gegenteiligen Ergebnissen. Demnach sank die Wahrscheinlichkeit eines Maturaabschlusses, während die Schulabbruchquote muslimischer Frauen stieg.

Die ursprünglichen Forscher weisen die Kritik laut dem «Falter» zurück und verteidigen ihre Methodik. Montpetit betont zugleich, dass zwischen Zwang, persönlicher Religionsausübung und tatsächlichen Hindernissen bei Bildung und Arbeitsmarkt unterschieden werden müsse.

Damit treffen zum Schulstart unterschiedliche Einschätzungen zur neuen Regelung aufeinander. Während Güngör das Verbot grundsätzlich unterstützt, bezeichnet Bauer die Umsetzung als schwierig und Schima sieht mögliche verfassungsrechtliche Einwände.

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Kommentare

User #2790 (nicht angemeldet)

Will man in einem fremden Land leben, sollte man sich eigentlich deren Gepflogenheiten anpassen, oder man bleibt im eigenen Land.

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