Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung der wegen der Corona-Pandemie verhängten Kontaktbeschränkungen bis Ende Juni verständigt.
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Ein Maskenträger in Berlin. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Künftig Treffen von zehn Menschen im öffentlichen Raum möglich.

Die Massnahmen sollen bis zum 29. Juni gelten, wie das Bundespresseamt am Dienstagabend mitteilte.

Die von den Chefs der Staatskanzleien und Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) erzielte Einigung sieht gewisse Lockerungen vor. Demnach können die Länder ab dem 6. Juni erlauben, dass sich bis zu zehn Menschen oder die Angehörigen zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen dürfen. Am Montag waren die Beratungen der Staatskanzleien über das weitere Vorgehen noch ohne Ergebnis geblieben.

Es werde weiterhin empfohlen, «die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen». Auch bei privaten Treffen zu Hause in geschlossenen Räumen sollten die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden, hiess es in dem Bund-Länder-Beschluss. Die Zahl der Gäste solle an der «Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen werden».

Auch eine ausreichende Belüftung sei wichtig. Wenn möglich sollten private Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko bestehe.

Dem nun vereinbarten Beschluss liege die Erkenntnis zugrunde, dass die Zahl der Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus auch einen Monat nach Beginn der Lockerungsmassnahmen auf niedrigem Niveau liege. «Dieser Erfolg beruht wesentlich darauf, dass in allen relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt und eingehalten worden sind», hiess es in dem Papier.

Für die Umsetzung der Massnahmen sind die Länder zuständig. Falls es die «regionale Dynamik» des Infektionsgeschehens erfordere, könnten «weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern», hiess es in dem gemeinsamen Beschluss.

Die bislang zwischen Bund und Ländern vereinbarten Beschränkungen gelten noch bis zum 5. Juni. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte angekündigt, danach auf die Auflagen verzichten zu wollen und diese allenfalls regional anzuwenden, wenn das Infektionsgeschehen es erfordere. Am Dienstag bekräftigte Ramelow, die Einhaltung eines Mindestabstands und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften sei auch weiterhin sinnvoll.

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