Konsumentenschützer fordern, dass VW wegen manipulierter Abgassteuerungen für den Schaden von Millionen von Autobesitzern aufkommen muss.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Konsumentenschützer klagen beim Oberlandesgericht Braunschweig (D) gegen VW.
  • Über zwei Millionen Auto-Besitzer könnten sich der Klage kostenlos anschliessen.

Der deutsche Verband der Verbraucherzentralen hat heute Donnerstag im VW-Abgasskandal Klage gegen den Konzern beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Demnach soll VW wegen manipulierter Abgassteuerung für den Schaden von Millionen von Autobesitzern aufkommen.

Der Schriftsatz wurde an das Gericht gefaxt, wie der zuständige Rechtsanwalt Tobias Ulbrich mitteilte. Zudem sei ein Kurierfahrer auf dem Weg zum Gericht, um die rund 250 Seiten umfassende Klage in Schriftform zu übergeben.

Ziel der sogenannten Musterfeststellungsklage (MFK) ist die Feststellung, dass der Autobauer wegen manipulierter Abgassteuerung für den Schaden von Millionen von Volkswagen-Besitzern gerade stehen muss.

Über zwei Millionen mögliche Kläger

Das MFK-Gesetz ist heute Donnerstag in Kraft getreten und hat damit die Voraussetzungen für den Prozess gegen Volkswagen geschaffen. Die grosse Koalition hatte sich verpflichtet, das Gesetz rasch auf den Weg zu bringen, um eine Verjährung der Schadenersatzansprüche zu stoppen. Diese laufen Ende Dezember aus. Die Klage soll sich gegen Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA 189 richten.

Besitzer dieser Autotypen oder Kunden, die einen dieser Wagen verkauft haben, können sich der Klage kostenlos anschliessen. Endet die Musterfeststellungsklage mit einer Schadensfeststellung und nicht mit einem Vergleich, muss der jeweilige Verbraucher eine individuelle Schadensersatzklage gegen VW starten. Sein Vorteil ist dann, dass die Schuldfrage schon geklärt ist. Nach Angaben des Verbands kommen theoretisch deutlich über zwei Millionen Auto-Besitzer für die Musterfeststellungsklage gegen VW in Betracht.

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