Kläger scheitert mit Unterlassungsklage gegen Filmszenen über Odenwaldschule

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    Deutschland,

    Der Spielfilm «Die Auserwählten» über den Missbrauchsskandal an der Odenwaldschule darf weiter ohne Einschränkungen gezeigt werden.

    Eingang zum Bundesgerichtshof
    Eingang zum Bundesgerichtshof - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bundesgerichtshof sieht Recht am eigenen Bild nicht verletzt.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Dienstag die Unterlassungsklage eines früheren Schülers gegen die weitere Verbreitung von Szenen aus dem Film zurück. Der Kläger, der massgeblich an der Aufklärung des Missbrauchsskandals beteiligt gewesen war, diente in dem Film als Vorbild für die Hauptfigur. (Az VI ZR 441/19)

    Der frühere Odenwaldschüler, der eine Mitwirkung an dem 2014 in der ARD ausgestrahlten Film im Vorfeld abgelehnt hatte, hält dies für einen unzulässigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht und wollte die weitere Verbreitung der entsprechenden Filmszenen untersagen lassen. Der zuständige BGH-Zivilsenat wies die Klage aber rechtskräftig ab.

    Der Kläger könne sein Unterlassungsbegehren nicht auf sein Recht am eigenen Bild stützen, hiess es. Eine als solche erkennbare blosse Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler in einem Film sei «kein Bildnis der dargestellten Person». Dies wäre erst der Fall, wenn der täuschend echte Eindruck erweckt werde, es handele sich um die dargestellte Person selbst, wie dies etwa beim Einsatz eines Doppelgängers oder einer nachgestellten berühmten Szene der Fall sei, urteilten die Richter.

    Ein Unterlassungsanspruch ergebe sich auch nicht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Zwar sei der Kläger durch die Übereinstimmungen zwischen seinem Schicksal und der Filmfigur in seinem Persönlichkeitsrecht betroffen. Dies wiege aber «nicht so schwer, dass die zugunsten der Beklagten streitende Kunst- und Filmfreiheit zurücktreten müsste», urteilte der BGH. Er bestätigte damit vorinstanzliche Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg.

    Der Kläger war in den 80er Jahren Schüler der Odenwaldschule, wo er über mehrere Jahre sexuell missbraucht wurde. Seit 1998 machte er auf das Missbrauchsgeschehen öffentlich aufmerksam und trug massgeblich zu dessen Aufklärung bei. Im Jahr 2011 veröffentlichte er ein autobiografisches Buch, in dem er die Geschehnisse schilderte. Im Jahr darauf wurde er mit dem Geschwister-Scholl-Preis geehrt, zu diesem Anlass legte er sein zunächst verwendetes Pseudonym ab.

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