Klage

Klage gegen Solidaritätszuschlag in Deutschland abgewiesen

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Deutschland,

Der deutsche Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts am Montag. Damit kann die Regierung weiter jährliche «Soli»-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.

ARCHIV - Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Foto: Sven Hoppe/dpa
ARCHIV - Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Foto: Sven Hoppe/dpa - sda - Keystone/dpa/Sven Hoppe

Ein Ehepaar aus Aschaffenburg (Bayern) hatte die Klage eingereicht und mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefordert.

Der «Soli» wurde 1991 – ein Jahr nach der deutschen Einheit – eingeführt und sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern mitfinanzieren. Er wurde bis 2020 als Zusatzabgabe von 5,5 Prozent auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer erhoben, um die Lasten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit 2021 müssen ihn nur noch Spitzenverdiener zahlen – etwa zehn Prozent der Steuerpflichten.

«Im vorliegenden Fall ist das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt», sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling – gegen die Steuerbescheide dieser beiden Jahr richtete sich die Klage. Blosse Zweifel rechtfertigten keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.

Laut Urteil hat der Bund schlüssig dargelegt, dass die Wiedervereinigung weiter erhöhten Finanzbedarf verursacht, auch wenn die früheren Solidarpakte zur Finanzierung der Einheitslasten ausgelaufen sind. Der Bund hatte laut BFH zuletzt elf Milliarden Euro jährlich mit der mittlerweile noch von Besserverdienern und Unternehmen bezahlten Abgabe eingenommen.

Die Klage berief sich darauf, dass der ursprüngliche Zweck des Soli entfallen sei: Die Abgabe diente zur Finanzierung des Ende 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland finanziert werden sollte. Dem folgte der Bundesfinanzhof jedoch nicht: Die Bundesregierung darf den Solidaritätszuschlag wegen des erhöhten Finanzbedarfs für die Einheit demnach weiter erheben, auch wenn es keinen Solidarpakt mehr gibt.

Kommentare

Weiterlesen

WM 2026
13 Interaktionen
Nati-Alarm!
Schulhaus Obermeilen Meilen
240 Interaktionen
6 Tage nach Eröffnung

MEHR IN NEWS

Seoul
lebenskosten
40 Interaktionen
Studie warnt
Selenskyj
9 Interaktionen
Kiew

MEHR KLAGE

Crans-Montana
Crans-Klage unmöglich
Infantino
8 Interaktionen
Lausanne
Washington
Trump
9 Interaktionen
Washington

MEHR AUS DEUTSCHLAND

6 Interaktionen
Düsseldorf
Friedrich Merz
15 Interaktionen
Berlin
Wilke Skandal Prozess
3 Interaktionen
Sieben Jahre danach
komet
Komet 3l/Atlas