Kind in Sack erstickt - Prozessauftakt

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Deutschland,

Einer heute 60-Jährigen wird vorgeworfen, vor Jahren ihren kleinen Sohn aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Jetzt steht die Frau vor Gericht.

Eine Justizbeamtin nimmt der Angeklagten im Gerichtssaal des Landgerichts Hanau die Handschellen ab. Foto: Arne Dedert/dpa
Eine Justizbeamtin nimmt der Angeklagten im Gerichtssaal des Landgerichts Hanau die Handschellen ab. Foto: Arne Dedert/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehr als drei Jahrzehnte nach dem gewaltsamen Tod eines Vierjährigen hat am Dienstag vor dem Landgericht Hanau der Prozess gegen die Mutter des Jungen begonnen.

Zum Auftakt verlas Oberstaatsanwalt Dominik Mies die Anklageschrift gegen die 60-Jährige, der vorgeworfen wird, ihren Sohn am 17. August 1988 aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Ihre Verteidiger erhoben zum Prozessauftakt Vorwürfe der Vorverurteilung ihrer Mandantin.

Konkret werde der Angeklagten vorgeworfen, ihren vierjährigen Sohn in einen Sack gesteckt, diesen oben zugeschnürt und in die Obhut einer mutmasslichen Sekten-Anführerin gegeben haben, sagte Mies. «In diesem Sack ist der Junge später ums Leben gekommen.» Die mutmassliche Sekten-Chefin soll dem Jungen nach dem Leben getrachtet haben. Sie war vor rund einem Jahr wegen Mordes an dem Kind zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die mittlerweile 74-Jährige war gegen den Richterspruch in Revision gegangen war, das Urteil gegen sie ist nicht rechtskräftig.

Die Verteidigerin der nun angeklagten Deutschen bezeichnete ihre Mandantin als eine «verzweifelte Mutter, eine Frau, die medial bereits vorverurteilt scheint». In dem Prozess müsse es aber allein um die Frage gehen, ob ihre Mandantin schuldig im Sinne des Strafrechts oder freizusprechen sei. Der Staatsanwaltschaft warf die Anwältin unter anderem vor, man habe erst mit monatelanger Verzögerung Einsicht in Beweismittel erhalten.

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