Der schwedische Regierungschef Olof Palme wurde 1986 auf offener Strasse erschossen. Trotz einer Anfrage, wird der Fall kein zweites Mal untersucht.
Olof Palme
Olof Palme im Jahr 1982 in Stockholm. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der schwedische Regierungschef wurde vor 34 Jahren in Stockholm erschossen.
  • Mitte Juni benannte man einen mittlerweile verstorbenen Mann als Täter.
  • Die Anfrage, den Fall neu zu untersuchen, wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Die Entschlüsse der Ermittler im Mordfall Olof Palme kommen nicht noch einmal auf den Prüfstand. Es gebe keine besonderen Gründe, die eine erneute Prüfung des Beschlusses zur Einstellung der Untersuchungen in dem Fall rechtfertigten. Dies teilte die schwedische Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Mordfall Olof Palme
Mordfall Olof Palme: Der schwedische Regierungschef wurde 1986 auf offener Strasse erschossen. - Keystone

Der damalige schwedische Regierungschef Palme war am 28. Februar 1986 auf dem Heimweg aus einem Stockholmer Kino an der Seite seiner Frau auf offener Strasse niedergeschossen worden. Daraufhin verstarb er.

Mutmasslicher Täter vor 20 Jahren verstorben

Mehr als 34 Jahre nach dem Mord hatten die Ermittler Mitte Juni einen mittlerweile gestorbenen Mann als mutmasslichen Täter benannt. Weil dieser bereits 2000 gestorben war, kann jedoch keine Anklage mehr gegen ihn erhoben werden. Der zuständige Staatsanwalt Krister Petersson hatte die Ermittlungen deshalb eingestellt. Alle offenen Fragen zum Palme-Mord konnten somit aber nicht ausgeräumt werden.

Fall wird kein zweites Mal untersucht

Gemäss der schwedischen Verfahrensordnung kann der Beschluss eines Staatsanwalts von einem höheren Staatsanwalt überprüft werden. Dies war nach dem Entschluss von Petersson bei der Staatsanwaltschaft erbeten worden.

Dem wird jedoch nicht nachgekommen. Der Staatsanwalt Lennart Guné begründet dies nun damit, dass für eine Prüfung besondere Gründe vorliegen müssten. Dies, sofern die Antragsteller nicht Verdächtige, Opfer oder deren Angehörige seien.

Keiner der Antragsteller habe eine solche Verbindung zu den eingestellten Untersuchungen. Ausserdem liegen auch keine speziellen Gründe vor.

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