Keine Berufung: Verfahren um Veltins-Erbe abgeschlossen
Der jahrelange Gerichtsstreit um das Millionenerbe der deutschen Brauerei-Familie Veltins ist beendet.

Der jahrelange Gerichtsstreit um das Millionenerbe der deutschen Brauerei-Familie Veltins ist zu Ende. Der jüngste Sohn Carl Clemens Veltins hat nach seiner Schlappe vor dem Landgericht Arnsberg in der nordrhein-westfälischen Region Sauerland binnen der geltenden Frist keine Berufung eingelegt, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts Hamm auf Nachfrage sagte. Damit sei das Verfahren abgeschlossen.
Das Landgericht hatte die Klage gegen seine Schwestern im Juni als unbegründet zurückgewiesen. Das von Carl Clemens Veltins infrage gestellte Testament seiner 1994 gestorbenen Mutter sei wirksam, so das Gericht damals.
Mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe hatte der 63-Jährige daraufhin versucht, Voraussetzungen für eine Berufungsklage beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) zu schaffen. Diesen hatte das OLG allerdings wegen mangelnder Erfolgsaussichten Anfang November abgelehnt.
Kläger geht nicht in Berufung
Für die Entscheidung, auch ohne finanzielle Unterstützung in Berufung zu gehen, habe der Kläger in den vergangenen Wochen Zeit gehabt, aber keine entsprechenden Schritte eingeleitet, so der Gerichtssprecher. Die Akte sei daraufhin geschlossen worden, die Entscheidung des Landgerichts gelte damit.
Den Streitwert bezifferte das Landgericht Arnsberg im Sommer auf 30 Millionen Euro. Der heute 63-Jährige hatte vor Gericht eine angemessene Beteiligung am Erbe der Mutter und langjährigen Firmenchefin verlangt.
Kurz nach seinem 18. Geburtstag hatte Carl Clemens Veltins nach eigener Darstellung schriftlich auf den Pflichtteil seines Erbes verzichtet, aber später vor Gericht versucht geltend zu machen, überrumpelt worden zu sein.










