Das für bundesweites Aufsehen sorgende Münchner Missbrauchsgutachten führt nicht zu neuen strafrechtlichen Ermittlungen.
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Papst Benedikt XVI. (Archiv) - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Verjährung stand weiteren Ermittlungen gegen Papst Benedikt entgegen.

Zum Abschluss ihrer Ermittlungen zu in dem Gutachten aufgeführten Missbrauchsfällen im Erzbistum München und Freising teilte die Staatsanwaltschaft München I am Dienstag mit, dass viele der Vorwürfe verjährt oder strafrechtliche Ermittlungen bereits abgeschlossen waren oder keine ausreichend belastbaren Beweise vorlagen.

Nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft liessen sich auch Vorwürfe gegen den an Silvester gestorbenen Papst Benedikt XVI., den früheren Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger, wegen Beihilfe nicht erhärten. Ratzinger sei in zwei Fällen als Beschuldigter geführt worden.

Dabei sei es um den Verdacht gegangen, dass er als damaliger Bischof durch Personalentscheidungen Beihilfe zu später begangenen Missbrauchstaten eines Priesters geleistet habe. Da die Vorwürfe aber bereits verjährt waren, prüften die Ermittler nicht einmal den Verdacht weiter. Verjährung schliesst weitere Ermittlungen aus.

Unter den zwei Fällen war auch der viel beachtete Fall des Priesters Peter H., der als verurteilter Pädophiler 1980 aus dem Bistum Essen nach München gekommen war und dort trotz seiner bekannten Verurteilung weiter im Gemeindedienst eingesetzt wurde. Wegen der Verjährung wurde hier der Vorwurf einer Mitverantwortung Ratzingers nicht geprüft.

Auch beim emeritierten Münchner Kardinal Friedrich Wetter und dem früheren Generalvikar Gerhard Gruber, die ebenfalls im Fall H. sowie in weiteren Fällen als Beschuldigte geführt wurden, konnte der Vorwurf strafbarer Beihilfe der Staatsanwaltschaft zufolge nicht belegt werden.

Der Leiter der Münchner Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst, sagte, der Vorwurf der Beihilfe unterliege strengen rechtlichen Voraussetzungen. So dürften Missbrauchstaten nicht verjährt sein. Zudem müsse ein Missbrauch billigend in Kauf genommen werden.

Wie die Ermittler feststellten, wurde der unter Ratzinger nach München gekommene Priester H. unter Kardinal Wetter weiter im Gemeindedienst mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt, obwohl ein Therapeut ausdrücklich davor gewarnt hatte. H. habe danach weitere Kinder missbraucht, diese Taten seien aber verjährt – damit sei auch eine mögliche Beihilfe verjährt.

Kornprobst verwahrte sich gegen Vorwürfe, die Justiz sei zu milde mit der Kirche umgegangen. Es gebe in der Münchner Staatsanwaltschaft keine Hemmungen, gegen Geistliche zu ermitteln. Ausserdem wies der Oberstaatsanwalt Vorwürfe zurück, das Münchner Erzbistum habe Vorwürfe gegen Geistliche vertuschen wollen. Das Verhalten der Diözese unter Kardinal Reinhard Marx sei geprägt von «uneingeschränkter Kooperation». «Wir haben alle Unterlagen immer sofort bereitwillig erhalten», sagte Kornprobst.

Die Münchner Staatsanwaltschaft war jüngst mit einer Durchsuchungsaktion gegen das Erzbistum vorgegangen. Die Ermittler erklärten dies damit, dass sie konkrete Hinweise auf einen «Giftschrank» mit brisanten Unterlagen bekommen hatten. Dieser «Giftschrank» sei aber bereits 2011 aufgelöst worden, wie nun feststehe. Die darin gesammelten Akten seien zu den Personalakten der Priester hinzugefügt worden, um die es gegangen sei.

Neben dem «Giftschrank» existiere weiterhin ein Geheimarchiv, so die Ermittler. In diesem vom Kirchenrecht vorgesehen Geheimarchiv seien aber keine Akten zu Missbrauchstaten gefunden worden, darin würden etwa Unterlagen zu Personalentscheidungen aufbewahrt.

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