Kein Millionen-Bussgeld für Telegram in Deutschland
Deutschlands Bundesamt für Justiz (BfJ) ist mit einem Bussgeldverfahren gegen den Messengerdienst Telegram gescheitert.

Das Amtsgericht Bonn hat zwei Bussgeldbescheide über insgesamt rund 5,1 Millionen Euro (4,7 Millionen Franken) gegen das Unternehmen Telegram FZ-LLC aufgehoben, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.
Das BfJ hatte die Bussgelder im Oktober 2022 wegen Verstössen gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verhängt. Das Gesetz regelt den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz.
Das BfJ hatte Telegram vorgeworfen, kein ständig verfügbares Beschwerdemanagement bereitzustellen, damit sich Nutzer über rechtswidrige Inhalte im Netz beschweren können. Zudem habe Telegram keinen Zustellungsbevollmächtigten benannt, an den deutsche Gerichte und Behörden rechtsverbindliche Schriftstücke senden können.
Das Amtsgericht Bonn hob die Bescheide nach Angaben des Sprechers auf, weil Telegram FZ-LLC mit Sitz in Dubai nicht nachgewiesen werden konnte, dass es tatsächlich den Messengerdienst im relevanten Zeitraum zwischen Februar 2021 und Juni 2022 betrieben habe. Zwar trete das Unternehmen in gängigen App-Stores als Entwickler der App auf, sei jedoch nach Feststellung des Gerichts nicht für deren Betrieb verantwortlich.
Stattdessen werde der Dienst «mit überwiegender Wahrscheinlichkeit» durch die zur Unternehmensgruppe gehörende Telegram Messenger Inc. betrieben, die auch Nutzer authentifiziere und die technische Infrastruktur unterhalte. Darauf habe Telegram auch in seiner Datenschutzerklärung ausdrücklich hingewiesen.
Das Bundesamt habe daher den falschen Adressaten für die Bussgelder benannt. Der Beschluss ist bislang nicht rechtskräftig.










